Frage an Alexander Dobrindt von Frank D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Bundesminister,
anlässlich des Pfingstwochenendes und der damit verbundenenen Unsicherheit vieler Autofahrer, ob denn an einem Pfingstmontag das Tempobegrenzungszeichen "30" mit Zusatzschild "Mo-Fr" gültig ist, möchte ich die Frage stellen, warum dies nicht eindeutig in der StVO geregelt werden kann?
Zu weiterer Verunsicherung führt, dass in zwei Gerichtsurteilen aus den Jahren 2013 und 2014 jeweils komplett unterschiedliche Aufassungen zur Gültigkeit besagter Schilder an Feiertagen von den Richtern geäußert wurden. (Amtsgericht Wuppertal 12 OWi-723 Js 1223/13-224/13 und OLG Brandenburg 28.5.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)).
Könnte Sie als Bundesminister nicht daraufhin wirken, dass dieser Sachverhalt für die Autofahrer und vor allem zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer ein für alle mal geklärt wird?
Mit vielen Grüße
Frank Dietrich