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Alexander Dobrindt
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Frage von Steffen B. •

Frage an Alexander Dobrindt von Steffen B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Minister,

da mir nur so wenige Worte in diesem Forum zur Verfügung stehen, starte ich gerade heraus mit meinen Fragen zur PKW Maut.

Unbestritten ist sicher, dass ausländische PKW-Fahrer kostenfrei auf deutschen Straßen fahren können, es sei denn, sie tanken auch hierzulande und die Mineralölsteuer wird dazu genutzt, unsere Straßen zu erhalten und auszubauen. So ist ja die landläufige Argumentation, dass KFZ- und Mineralölsteuer für den Erhalt und Ausbau unseres Straßensystems genutzt wird/wurde (werden soll).

Können Sie bitte ausführen, wie viel Prozent der Einnahmen aus KFZ- und Mineralölsteuer für den Erhalt und Ausbau ausgegeben werden? Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus diesen beiden Steuern bzw. Abgaben? Wo verbleibt der Rest?

Können Sie bitte ausführen, wie viel wir eigentlich für diese Ausgaben benötigen? Gibt es eine Finanzierungslücke und wie hoch ist diese?

Inwiefern können Sie Einfluss auf die Vergabepraxis von öffentlichen Aufträgen ausüben? Es sollte nicht das günstigste sondern das wirtschaftlichste Angebot gewinnen. Maßgeblich sollte dabei geringerer Verschleiß, höhere Qualität und geringere Reparaturhäufigkeit sein.

Was halten Sie von der folgenden, eventuell einfacheren Regelung um auch ausländische Straßennutzer zu beteiligen, ohne diese zu "diskriminieren"? Die bisherige KFZ-Steuer wird einfach aufgeteilt. Ein Teil bleibt KFZ-Steuer und der andere Teil wird Maut. So bleiben die inländischen Einnahmen auf bisherigem Niveau, der Verwaltungsaufwand hält sich überschaubar und wahrscheinlich lässt sich dies mit EU-Recht vereinbaren. Schließlich zahlen ja auch deutsche Bürger immer fleißig in Frankreich, Österreich, Italien, um nur einige zu nennen.

Nehmen Sie sich der Fragen und der Vorschläge der beunruhigten Bürger an. Dafür sind Sie gewählt worden !

Mit freundlichen Grüßen.

Steffen Becker

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Becker,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage. Im vergangenen Jahr wurden ca. 8,5 Mrd. Euro Kraftfahrzeugsteuer und 35,5 Mrd. Euro Energiesteuer (ehemals Mineralölsteuer) auf Kraftstoffe eingenommen. Kfz-Steuer und Energiesteuer sind bisher nicht zweckgebunden, sondern fließen als Teil der allgemeinen Staatseinnahmen dem Haushalt zu. Mit der Infrastrukturabgabe vollziehen wir nun einen echten Systemwechsel von nicht zweckgebundenen Steuermitteln hin zu einer zweckgebundenen Nutzerfinanzierung. Damit stärken wir das Nutzerprinzip.

Für Ihre Frage des Finanzbedarfs der Straßeninfrastruktur von Bund, Länder und Kommunen verweise ich auf den Bericht der Kommission "Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" (Daehre-Kommission). Der Bericht kann unter folgendem Link heruntergeladen werden. http://www.verkehrsministerkonferenz.de/VMK/DE/termine/sitzungen/12-12-19-abschlussbericht-komm-zukunft-vif.html

Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird durch die entsprechenden Rechtsgrundlagen wie z.B. die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) geregelt. Danach erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem besten Kosten-Nutzen-Verhältnis den Zuschlag. Der Bund stellt somit sicher, dass die relevanten Umstände und Eigenschaften, wie geringerer Verschleiß, höhere Qualität und geringere Reparaturhäufigkeit berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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