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Frage von Thomas J. •

Frage an Alexander Dobrindt von Thomas J. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

als Bewohner einer Grenzregion verfolge ich Ihre Pläne zur Einfrührung einer Pkw-Maut mit großem Interesse. Bedenken hinsichtlich der Konformität mit EU-Recht und des zu erwartetenden Verwaltungsaufwands wurden bereits hinreichend geäußert.
Als Mitglied eine Gemeinderats stellt sich für mich vielmehr die Frage, wie der Bund dazu kommt, eine Benutzungsgebühr zu erheben für Straßen, die überhaupt nicht in seiner Zuständigkeit liegen, wie z.B. Gemeinde- und Kreisstraßen. Darüber hinaus müssten die eingenommenen Beiträge dann ja zumindest an die Träger der Straßenbaulast weitergereicht werden.
Allerdings halte ich dieses Vorgehen für einen Eingriff in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Sicht dazu mitteilen könnten, verbunden mit einem Hinweis auf die Rechtsgrundlagen, die ein solches Handeln des Bundes ermöglichen.

Vielen Dank!

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Jander,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Die Infrastrukturabgabe wird für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundestraßen eingeführt. Halter von nicht in Deutschland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen sind bei der Nutzung von Bundesautobahnen abgabepflichtig.
Gemeinde- und Kreisstraßen sind von der Erhebung der Infrastrukturabgabe nicht betroffen.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt, MdB

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