Frage an Alexander Dobrindt von Christine D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
in Deutschland wurde am 31.3.2007 der Paragraph 238 ins StGB aufgenommen. Dieser Paragraph stellt Nachstellung, auch als Stalking bekannt, unter Strafe. Allerdings erst dann, wenn die Nachstellungen das Opfer in seiner Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt. In der Regel wird diese schwerwiegende Beeinträchtigung erst dann gesehen, wenn das Opfer seinen Arbeitsplatz aufgibt oder den Wohnort wechselt. Laut der deutschen Stalkingopferhilfe werden etwa 80-90% der Nachstellungsanzeigen eingestellt. Dies ist ein untragbarer Zustand für Betroffene! Bei praktisch jeder Straftat ist bereits der Versuch strafbar, bei Nachstellung sieht man der Tat letztlich zu und erst wenn das Opfer so geschädigt ist, dass es sein gewohntes Leben aufgeben muss, wird eingegriffen. Die Opfer von Nachstellung leiden extrem unter diesem Zustand, die Lebensqualität ist massiv eingeschränkt und man fühlt sich, wie ein Gefangener in seinem eigenen Leben und trotzdem schreitet die Justiz nicht ein, weil die rechtlichen Möglichkeiten mangelhaft sind.
Der österreichische Nachstellungsparagraph (§107a) besagt, dass es bereits unter Strafe steht, wenn das Verhalten des Täters geeignet ist, eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Lebens hervor zu rufen. Der §238 StGB muss dahingehend abgeändert und verbessert werden um Opfer frühzeitig zu schützen. Dies ist die Aufgabe des Gesetzgebers! Man muss hier bedenken das etwa jeder Dritte in seinem Leben ein oder mehrmals Opfer von Nachstellung wird, Stalking ist also kein seltenes Delikt.
Unsere bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk hat selbst diesen Missstand gesehen und verstanden und möchte etwas ändern. ( http://www.locally.de/nachricht/19308/psycho-krimi-stalking-opfer-besser-schuetzen )
Werden Sie sie bei diesem Vorhaben aktiv unterstützen und wenn ja, wie?
Als Interessierte und selbst Betroffene würde ich mich über eine Antwort und natürlich Ihre Unterstützung sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Doering
Sehr geehrte Frau Doering,
vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11. Oktober 2011, in der Sie sich zum Thema Stalking äußern.
Hervorzuheben ist erst einmal der große Einsatz der bayerischen Justizministerin Frau Dr. Beate Merk, die nach vier Jahren intensiver Arbeit mit dieser Thematik im Jahr 2007 erste Erfolge verzeichnen konnte, indem mit der Nachstellung ein Strafbestand geschaffen wurde.
Gerne nehme ich zudem Ihren Hinweis zur Kenntnis, dass das bestehende Gesetz § 238 StGB noch Lücken aufweist. Daher befürworte ich die Initiative von Frau Dr. Merk sehr, dass sie eine Nachsteuerung des Gesetzes anstrebt, und werde ihr Vorhaben selbstverständlich unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB