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Alexander Dobrindt
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Frage von Annette K. •

Frage an Alexander Dobrindt von Annette K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dobrindt.

Ich habe 3 Fragen an Sie.

Warum nehmen Sie sich nicht ein Beispiel an den H4-Empfängern und erhöhen Ihre Diäten nur um einen Betrag von 5 Euro?
Bei einem Gehalt von ca 8000 Euro hätte es Ihnen gut gestanden.

Mir kommt das 30fache (nur für 2012) nicht nur unverschämt und gierig vor. Ich schäme mich für solche Volksvertreter geradezu. Auch nach einigen Nullrunden habe ich dafür kein Verständnis. Das Argument, dass Sie den Bezügen der Richter an Bundesgerichten hinterherhinken, kann wegen der ZUSÄTZLICHEN steuerfreien Kostenpauschale von 4000 € auch nicht gelten.

Bei allem Respekt vor Ihrer Leistung, empfinde ich das als blanken Hohn. Wie können Sie sich noch von uns wählen lassen, wenn Sie STILL UND HEIMLICH 300 Euro im Monat mehr bekommen und ein Jahr später sogar 600!

Warum gibt es zu den Diätenerhöhungen keine umfangreichen Untersuchungen, Diskussionen und Sitzungen?
Warum finden diese Beschlüsse nach Redaktionsschluss der Zeitungen und in der Sommmerpause statt?

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

A. Kornberger

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kornberger,

für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2011 danke ich Ihnen. Gerne nehme ich die Gelegenheit wahr, Sie über die geplante Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu informieren.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes sollen die Abgeordneten des Bundestages eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“ erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Deutsche Bundestag selbst über jede Erhöhung der Entschädigung durch Gesetz entscheiden muss. Damit sind Höhe und Verfahren stets transparent und für alle nachvollziehbar. Ich verweise dazu auf die Internetseite des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de).

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden.

Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.

Der Deutsche Bundestag wird im Übrigen eine unabhängige Kommission einsetzen, die Empfehlungen für ein Verfahren für die künftige Anpassung der Abgeordnetenentschädigung einschließlich zukünftiger Regelungen der Altersversorgung der Abgeordneten bis zum Ende der 17. Wahlperiode vorlegen soll.

Ich hoffe, mit meinen Ausführungen zur Klärung Ihres Anliegens beigetragen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Dobrindt MdB

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