Frage an Alexander Dobrindt von Petra W. bezüglich Soziale Sicherung
Guten Tag Herr Dobrindt,
bei Busch@n-tv sagten sie heute, dass bei einer vierköpfigen Familie ein Nettoeinkommen von 1.900 Euro erarbeitet werden muss, damit sie genau so viel hat wie eine vierköpfige Familie mit ALG II-Bezug.
Nach meiner Berechnung komme ich auf ein Nettoeinkommen von 1.452,00 Euro.
Regelleistung Mann: 323,00 Euro
Regelleistung Frau : 323,00 Euro
Regelleistung 1. Kind (16 Jahre): 287,00 Euro
Regelleistung 2. Kind (17 Jahre): 287,00 Euro
Miete (ohne Warmwasserkosten) 600,00 Euro
abzüglich Kindergeld (2 Kinder): 368,00 Euro
GESAMTBETRAG: 1.452,00 Euro
Sind die Kinder jünger und die Miete niedriger, verringert sich der Gesamtbetrag dementsprechend.
Nun frage ich Sie, wessen Rechnung ist richtig?
Ein Danke für die Antwort schon im Voraus.
Petra Witt
Sehr geehrte Frau Witt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Auf verschiedenen Seiten im Internet können Sie die Hartz-IV-Regelsätze nachlesen und recherchieren, dass die von mir bei busch @n-tv aufgestellte Rechnung für eine vierköpfige Familie mit Hartz-IV-Bezug stimmt. Unter anderem auf den Internetseiten des Bundesministerium für Arbeit und Soziales finden Sie diese Zahlen. Siehe zum Beispiel http://www.bmas.de/portal/47918/2010__09__24__zentrale__informationen__sgb2.html#thema_02
Bei den Kinderregelsätzen ist das Kindergeld bereits verrechnet.
Gern empfehle ich Ihnen auch folgende Seite auf www.welt.de:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article10042845/Lohnt-sich-Arbeit-Oder-doch-eher-Hartz-IV.html
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB