Frage an Alexander Dobrindt von Peter M. bezüglich Soziale Sicherung
Die Altersteilzeit wird nicht mehr gefördert und das Renteneintrittsalter wird um zwei Jahre (von 65 auf 67 Jahre) erhöht.
Dies bedeutet, dass in Zukunft fünf Jahre länger gearbeitet werden muss.
Wie wäre es denn, die geleisteten Berufsjahre mehr zu berücksichtigen?
Was wird denn unternommen um die ausufernden Beamtenversorgungen in den Griff zu bekommen?
Stimmt es, dass der der Durchschnittsrentner ca. 1000,- € erhält und der Durchschnittsbeamte ca. 2400,- €?
Stimmt es, dass die Lebenserwartung (somit die Rentenbezugsdauer) von Rentnern deutlich niedriger ist, als die von Beamten?
Wäre es vielleicht sinnvoll an der Beitragsbemessungsgrenze etwas zu ändern?
War die Riesterrente eine sinnvolle Aktion?
Vielleicht wäre es sinnvoll die Wochenarbeitszeit zu senken (Burn out auf der einen Seite und Arbeitslosigkeit auf der anderen Seite).
Was nutzt es wenn bis 67 oder 70 Jahre gearbeitet wird und junge Menschen (hier gibt es schon den Begriff der verlorenen Generation) keine Arbeit bekommen!
Schon jetzt haben viele Beschäftigte (vor allem Schwerbehinderte) Probleme in Rente zu kommen.
Erwerbsminderungsrente kann man zwar beantragen, ist leider nur ganz schwer zu erreichen.
Ist es Ziel, dass junge Menschen nicht in Arbeit kommen und ältere Beschäftigte nicht aus dem Arbeitsleben herauskommen.
Wo sind Ihre Lösungsansätze?
Grüße
Peter Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
das Vertrauen der Rentner in ein stabiles Rentenversicherungssystem ist sehr wichtig. Rentner haben durch die Einzahlung ihrer Beiträge ihrerseits zu einer stabilen Rente beigetragen und müssen sich nun auch auf die Rente verlassen können.
Somit war es sicher ein gutes Signal der Bundesregierung an die Rentnerinnen und Rentner, das Vertrauen in die Rente in der außergewöhnlich schweren Krise durch die 2009 eingeführte Schutzklausel zu stärken.
Aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung sowie der positiven Anzeichen auf dem Arbeitsmarkt ist nun auch wieder mit stabilen oder auch mit steigenden Löhnen zu rechnen. Daher kann davon ausgegangen werden, dass hinsichtlich der Rentenhöhe im Jahr 2011 nicht mehr in der Weise auf die Schutzklausel zurück gegriffen wird, dass diese erneut sinkende Renten verhindern muss.
Festzuhalten bleibt aber, dass die Rentnerinnen und durch die Rentengarantie aktuell vor sonst drohenden Kaufkraftverlusten bewahrt wurden. Insofern sieht die Schutzklausel weiter vor, dass künftige Rentensteigerungen niedriger ausfallen, bis der Vorteil ausgeglichen ist.
Niedrigere Renten werden zunehmend durch Ansprüche aus den anderen Säulen der Alterssicherung kompensiert. Das ist auch folgerichtig, weil gerade aufgrund der demographischen Entwicklung die Renten zukünftig nicht mehr ohne weiteres so steigen können, wie früher. Dadurch gewinnen andere Vorsorgeformen an Bedeutung, deren staatliche Förderung gerade auch für Geringverdiener sehr attraktiv ist.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB