Frage an Alexander Dobrindt von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Mit größtem Verwundern las ich Ihre Reaktionen vom 14. und 25.09.2009 auf Herrn Kopper´s Fragen, als wirkliche Antworten kann ich diese beim besten Willen nicht bezeichnen. Deshalb meine Fragen:
1) Sie schreiben andere Informationen außer denen des Auswärtigen Amtes liegen Ihnen nicht vor. Zählen für Sie Informationen von betroffenen Opfern des Lärmterrors nicht?
2) Sie meinen dass der Bevölkerung "selbstverständlich" der Rechtsweg offen stehe. Wieso beschließen Politiker zuerst etwas gegen den Willen der Bevölkerung und verweisen sie dann auf den Rechtsweg?
3) Von der Generalstaatsanwaltschaft wurde mir und anderen mitgeteilt, dass in dieser Sache die deutsche Gerichtsbarkeit nicht zuständig sei! Welchen Rechtsweg meinen Sie
eigentlich?
4) Wieso halten Sie eine Kündigung des Truppenstatuts für nicht angemessen? Dieses stammt aus den 50er Jahren des letzten Jahrhunderts, hatte damals sicherlich den berechtigten Sinn eine Verteidigung gegen den "Ostblock" zu bewerkstelligen. Ist Ihnen schon aufgefallen dass der "Kalte Krieg" seit rund 20 Jahren vorbei ist? Meinen Sie nicht auch dass dieses Truppenstatut endlich den jetzigen Gegebenheiten angepasst werden müsste, insbesondere dass eine Stationierung von U.S. Einheiten in Deutschland schon lange vollkommen überflüssig ist?
5) Warum setzen Sie sich nicht dafür ein dass die U.S. Army ihre Hubschrauberbasis in die Kaserne in Garmisch verlegt? So könnten sich die U.S. Touristen, wenn sie sich in den U.S. Hotels dort aufhalten, so richtig zuhause fühlen, wenn ihre Hubschrauber über ihre Köpfe hinwegdonnern.
6) Halten Sie Deutschland für einen VOLL souveränen Staat?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 26. September 2009.
Vom Fluglärm betroffene Bürger können den Rechtsweg beschreiten. Das anzurufende Gericht wäre das örtlich zuständige Verwaltungsgericht.
Bezüglich Ihrer Nachfrage zur Vollsouveränität Deutschlands füge ich an: Deutschland hat seine volle Souveränität mit der Ratifizierung des 2+4-Vertrages am 13. März 1991 erlangt. Die Souveränität des westlichen Teils von Deutschland besteht bereits seit 1955 mit dem Ende des Besatzungsstatuts.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dobrindt MdB