Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Alexander Bauer
CDU
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Frage von Horst E. •

Würden Sie sich dafür einsetzen, dass die Durchführung von Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald kostenfrei durch die Forstämter genehmigt werden?

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in von 297,50 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Der damalige zuständige Hessische Staatsminister Jörg Jordan hat 1991 zu Wanderveranstaltungen im Wald angeordnet (Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991, Seite 2018f. Ziffer 788):

„Im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine bitte ich, die oben genannten Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten und zu unterstützen.“

Die Wanderfreunde Hatzbachtal meinen, dass diese Feststellung immer noch ihre Berechtigung hat. Wanderveranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen im hessischen Staatswald sollten kostenfrei sein.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr E.,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de

Sie haben zu dieser Frage bereits eine ausführliche Antwort der CDU-Landtagsfraktion erhalten, aber ich möchte Ihnen auch auf dieser Plattform kurz erläutern, warum eine gänzlich und pauschal kostenfreie Nutzung der Wälder aus meine Sicht nicht möglich ist. Es ist unbestreitbar, dass größere Veranstaltungen in den Wäldern zu zusätzlichem Aufwand führen. Organisierte Veranstaltungen mit mehreren hundert Teilnehmern gehen über das allgemeine Betretungsrecht hinaus und müssen daher geplant und organisiert werden.

Der Landesbetrieb hat für diese Maßnahmen zweifellos einen Aufwand - und ein solcher muss, wie jede andere Verwaltungsdienstleistung auch, grundsätzlich kostendeckend mit einer Gebühr belegt werden, die sich in der Höhe nach dem entsprechenden Aufwand richtet und dabei den Umfang des kommerziellen Charakters der jeweiligen Veranstaltung berücksichtigen muss. Dabei ist der Gleichbehandlungsgrundsatz zu wahren - die Verwaltung darf also nicht differenzieren zwischen Veranstaltungen, die uns „gefallen" und solchen, die uns „weniger gefallen", sondern muss ihre Kostenentscheidungen an konkreten und objektiven Kriterien ausrichten.

Um dennoch insbesondere Wanderungen und Spaziergänge im Rahmen der Brauchtumspflege möglichst wenig zu belasten, hat die Hessische Landesregierung mit den wichtigen Dachverbänden, dem Landessportbund Hessen (lsb-h) und dem Deutschen Volkssportverband e. V. (DVV) jeweils eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen, um pauschal für alle Veranstaltungen entstehende Verwaltungsaufwand abzugelten und keine weiteren Verwaltungskostenerstattungen mehr erheben zu müssen.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Bauer MdL

 

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