Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Alexander Bauer
CDU
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Frage von Rüdiger G. •

Frage an Alexander Bauer von Rüdiger G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bauer,

nach den Anschlägen von Paris und Brüssel ist offensichtlich das Radikale Islamisten Europa ins Visier genommen haben.

Als besonders gefährlich gelten IS Rückkehrer aus den Kampfgebieten in Syrien und dem Irak.

Mein Fragen dazu sind:

Wie viele dieser Gefährder leben in Hessen.

Gibt es die Möglichkeit Personen aus dieser Gruppe in Sicherungsverwahrung ( https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung ) zu nehmen?

Brückenbauer für die Bergstraße, Innenpolitischer Sprecher und stellv. Vorsitzender der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, #BauerMdL: UNSERE HEIMAT. STRAK VERTRETEN.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Grule,

vielen Dank für Ihre Frage vom 23. März 2016, die Sie über das Internetportal abgeordnetenwatch.de an mich gerichtet haben. Das Portal abgeordnetenwatch.de wirbt für sich als selbsternannter (Ver-)Mittler zwischen den Abgeordneten und den Bürgerinnen und Bürgern im Internet. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, Abgeordnete seien nicht direkt ansprechbar und für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger nur unter öffentlichen Druck zugänglich. Das ist falsch. Sie erreichen mich auch über unterschiedliche Wege (Homepage, E-Mail, etc.) persönlich.

Kurz zu Ihrer Frage:
Wir müssen von über 400 potentiell gewaltbereiten Salafisten in Hessen ausgehen. Hessenweit liege die Zahl der ausgereisten jihadistischen Salafisten, die auf Seiten des sogenannten Islamischen Staates und anderer terroristischer Gruppierungen an Kampfhandlungen teilnehmen oder diese in sonstiger Weise unterstützen, bei derzeit rund 125 Personen.

Zur Info: Wir stärken derzeit massiv unseren Verfassungsschutz. Darüber hinaus hat unser Bundesland auch ein bundesweit vorbildliches Präventionsprogramm: www.violence-prevention-network.de

Zur Sicherungsverwahrung: Dabei handelt es sich um eine Maßnahme für Straftäter. Insoweit ist eine pauschale Antwort, ob bei IS-Kämpfern, die nach Deutschland zurückgekehrt sind, eine Sicherungsverwahrung möglich ist, nicht pauschal zu beantworten, sondern von einem entsprechenden strafgerichtlichen Verfahren abhängig. Allein die Tatsache, dass jemand als Islamist eingestuft wird, reicht jedenfalls nicht, für eine Sicherungsverwahrung nach dem Strafgesetzbuch.

Neben der strafrechtlichen Sicherungsverwahrung gibt es den polizeilichen Präventivgewahrsam. Die Voraussetzungen hierfür sind allerdings aufgrund der hohen Eingriffsintensität eng begrenzt und erlauben keine mit der strafrechtlichen Sicherungsverwahrung vergleichbar langfristige Sicherung. Dieses Instrument ist daher nicht dazu bestimmt und geeignet, Personen nur aufgrund vager Vermutungen zu ihrer Gesinnung und potentiellen Gefährlichkeit wegzusperren. Die Regelungen zum Polizeigewahrsam finden sich im HSOG.

Mit freundlichem Gruß

Alexander Bauer

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