Frage an Alexander Bauer von Roland A. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bauer,
vielen Dank für Ihre sehr ausführliche und aufschlussreiche Antwort.
Wie man Ihren Ausführungen entnehmen kann, beschäftigen Sie sich mittlerweile umfassend mit dem Thema und haben sich auch von dritter Stelle, wohl dem HMUELV, mit Informationen versorgt.
Aus dem Wortlaut von § 4 der 2. DVO zum HForstG: für eine Benutzung freigegeben:
1. für das Befahren mit Fahrrädern und Krankenfahrstühlen alle festen Waldwege,
2. für das Befahren mit Kutschen die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m,
3. für das Reiten die festen Waldwege mit einer Nutzbreite von mindestens 2 m sowie die
gekennzeichneten Reitpfade.
Unredlich scheint mir deshalb, die erst mit dem aktuellen Gesetzentwurf des HMUELV aufgekommene, der Auslegung der Gerichte und dem Wortlaut der eigenen DVO widersprechende, Definition der "festen Wege" bereits für die Vergangenheit anzunehmen.
Kann Ihnen das Ministerium, oder Sie mir, eine Quelle nennen, die vor 2012 den "festen Weg" ausschließlich als durch "mit zweispurigen Kraftfahrzeugen befahrbar" definiert (gerne auch außerhalb Hessens)?
Es ist offensichtlich ein untauglicher Versuch des Ministeriums die Öffentlichkeit und auch die Abgeordneten im Sinne des Waldeigentums über die derzeitige Rechtslage und die Auswirkungen auf das Betretungsrecht zu täuschen.
Insoweit sind auch die Ausführungen zur derzeitig geltenden Rechtslage einfach nur falsch und die Ausführungen zu den vermeintlichen Verbesserungen für Radfahrer hinfällig.
Sehen Sie sich bitte die Begründung zu Art. 26 BayNatSchG (gilt auch für den Wald und entspricht dem aktuellen hessischen Betretungsrecht für Radfahrer) an.
http://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000003500/0000003511.pdf
Warum meint man in Hessen, anders als in Bayern oder NRW, auf der Grundlage der gleichen rechtlichen Voraussetzungen keinen fairen Ausgleich der verschiedenen Interessen hergestellt zu haben?
MfG
Albrecht
Sehr geehrter Herr Albrecht,
der Gesetzes-ENTWURF ist gerade von der Landesregierung eingebracht (also vorgestellt). Jetzt beginnt im normalen Verfahren die Verbandsanhörung mit Rückmeldungsmöglichkeiten der Betroffenen. Dann erst beschäftigt sich das Parlament mit dem ENTWURF in mehreren Beratungen und einer erneuten Anhörung. Es ist durchaus üblich, dass Gesetzes-ENTWÜRFE im Laufe dieses mehrmonatigen Verfahrens verändert und angepasst werden. Die zuständigen Fachpolitiker werden sich mit allen Anregungen - auch den Regelungen in Bayern - eingehend beschäftigen. Auch in Hessen besteht das Ziel, einen fairen Interessensausgleich zu finden.
Weitergehende Informationen sind mir zu jetzigen Zeitpunkt leider nicht möglich.
Mit freundlichem Gruß