Frage an Alexander Bauer von Stefan B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Bauer.
Hier einige Fragen zu dem neuen Waldgesetz. Vielleicht können Sie mir sagen was hinter dem neuen Gesetz steckt. Per Gesetz sollen hier Radfahrer mit Autofahrern gleichgestellt werden und nur noch auf Forststraßen breit wie ein nicht geländegängiges Fahrzeug fahren dürfen.
Wieso wurde diese Defintion eingeführt, welche den Effekt hat das der Großteil des Waldes für Radfahrer tabu wird.
Zudem wird das Gesetz somit begründet:
"Radfahren soll weiterhin auf festen Waldwegen zulässig sein, der Begriff des „festen Waldweges“ wird jedoch präzisiert. Dies ist geboten, weil namentlich Mountainbiking abseits der Wege in den nahe den Ballungsräumen gelegenen Mittelgebirgslagen inzwischen häufig sowohl waldökologisch als auch im Hinblick auf die Sicherheit anderer Waldbesucher problematische Ausprägungen angenommen hat und einer effektiveren Steuerungsmöglichkeit bedarf.“
Wenn nur Ballungsräume betroffen sind, warum werden dann Wege kleiner 3m in ganz Hessen gesperrt?
Ist für den Gesetzgeber ganz Hessen ein Mittelgebirge?
Das fahren Abseits von Wegen ist mit dem jetzigen Gesetz schon verboten, warum diese merkwürdige Neuregelung?
Warum wurde dies ausgerechnet zu den Sommerferien eingebracht, zu einer Zeit in die meisten in Urlaub sind und keine Stellung darüber abgeben können?
Sehr geehrter Herr Bornschein,
tatsächlich beschäftigt sich die Landesregierung und die tragenden Fraktionen aktuell mit den Fragen eines fairen Ausgleichs der unterschiedlichen Nutzungsinteressen in Hessens Wäldern. Leider hat die jüngere Vergangenheit gezeigt, dass es vermehrt zu Konflikten der unterschiedlichen Interessengruppen – insbesondere zwischen Waldeigentümern und Erholungssuchenden unterschiedlichster Ausprägung – gekommen ist. Vereinzelt waren bedauerlicherweise auch Probleme mit rücksichtslosen Radfahrern zu beobachten, die punktuell zu massiven Schäden und damit nicht zuletzt Vermögensverlusten im Wald geführt haben. Dies ist sicherlich nicht zu verallgemeinern; kann aber im Zuge eines gerechten Interessenausgleiches auch nicht gänzlich ausgeblendet werden.
Ohne einer sicherlich alsbald vorliegenden gesetzlichen Regelung vorgreifen zu wollen, bin ich überzeugt, dass die berechtigten Interessen der Radfahrer mit den ebenso berechtigten Interessen der Waldbesitzer in einen fairen Ausgleich gebracht werden müssen. Aktuell in der Diskussion befindlich ist ein Modell, wonach befestigte Wege in jedem Fall für Radfahrer weiterhin freigegeben sind – dies sollte aus unserer Sicht zwingend so bleiben.
Darüber hinaus ist vorgesehen, abseits befestigter Wege auf ein Einverständnis zwischen Waldbesitzern und Interessengruppen hinzuwirken, um in definierten Bereichen auch ein Befahren abseits befestigter Wege zuzulassen – dieses aber an anderer Stelle auch auszuschließen. Dies ist bewährte Praxis und hat dazu geführt, dass in Hessen ein dichtes Netz an ausgezeichneten Wegen für Mountainbike-Sportler existiert, welches nicht nur beibehalten, sondern noch ausgeweitet werden soll. Diese Ausweisung wird bewährter maßen mit den entsprechenden Radsportverbänden vor Ort abgestimmt, um sicherzustellen, dass entsprechend der Nachfrage auch Wegeangebote zur Verfügung stehen.
Ich darf Sie in diesem Zusammenhang aber auch darauf hinweisen, dass das Radfahren abseits befestigter Wege im Wald schon nach geltendem Recht (§ 24, Abs.4 Hessisches Forstgesetz i.V.m. Bundeswaldgesetz) nicht erlaubt ist. Mit der angestrebten Novelle soll die erfolgreiche Praxis, definierte Wege auszuweisen um von dieser Grundsatzregel abzuweichen, auch gesetzlich manifestiert werden. Damit wird aber nichts verboten, was heute erlaubt wäre.
Ein absolutes Recht, ohne Rücksicht auf die Belange der Besitzer und/oder des Naturschutzes überall im Wald mit dem Mountainbike zu fahren, kann es unseres Erachtens auch nicht geben – dies würde nicht zuletzt massiv die Eigentumsrechte der Waldbesitzer einschränken. Wir sind der Überzeugung, dass wir in im Konsens und Dialog zwischen den betroffenen Interessengruppen mehr erreichen können, als mittels staatlicher Vorschriften.
Mit einer solchen Regelung könnten unseres Erachtens die verschiedenen Interessen angemessen gewahrt bleiben, indem Ihnen und allen Radfahrern ausreichend Raum für Ihr Hobby eingeräumt wird, während den Waldbesitzern, aber auch dem Natur- und Umweltschutz ebenfalls zu ihrem Recht verholfen wird. Darüber hinaus werden wir als CDU darauf hinwirken, dass im Staatswald, aber auch in den Wäldern im Kommunalen Besitz in einen transparenten Verfahren zwischen den Betroffenen ausreichende Flächen für die Nutzung als Radfahrer zur Verfügung gestellt werden. Gerade im Kreis Bergstraße und im Odenwaldkreis soll ein zusammenhängendes Netz an ausgewiesenen Strecken für Mountainbiker entstehen.
Über die Frage der „Wege-Definition“ wird sich im Rahmen der Gesetzgebung (bis Ende des Jahres) noch eine praktikablere Formulierung finden. Wir werde dafür Sorge tragen, dass die Radfahrverbände die Gelegenheit bekommen, sich mit ihren Interessen im Rahmen der Gesetzesanhörungen eizubringen
Mit freundlichem Gruß
Alexander Bauer