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Alex Lubawinski
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Frage von Rena F. •

Frage an Alex Lubawinski von Rena F. bezüglich Verkehr

Der Ausbau der Heidekrautbahn - Warum wurden die Anwohner/Betroffenen nicht gefragt?

Dass dieses Projekt weitreichende historische Wurzeln hat, ist mir nicht neu, daher auch ein minimales Verständnis meinerseits bezüglich des Vorhabens. Allerdings gehen die Pläne dieses Bauvorhaben direkt durch ein Wohngebiet samt Schulen und Kitas. Unser Grundstück befindet sich 50m von der geplanten Trasse entfernt und ein weißer DIN A5 Zettel im Briefkasten informierte uns diese Woche über die vollendeten Tatsachen, dass direkt vor unserer Türe nicht nur eine "neue" alte Trasse und Brücken gebaut werden sollen, sondern auch 3 neue Bahnhöfe. Zudem dürfen wir uns in ferner Zukunft auf einen 30minütigen Takt und neue dreifach verglaste Fenster freuen. Welch Freude kommt da auf, gepaart mit einem Hauch von Verzweiflung.

Ich frage Sie daher, warum wurden die Wilhelmsruher bei diesen Plänen nicht einbezogen?

Eine Anwohnerin

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Fine,

Die "Heidekrautbahn" befindet sich im Besitz der Niederbarnimer Eisenbahngesellschaft und wird von dieser betrieben. Derzeit verläuft die Strecke vom Landkreis Barnim kommend aber bis zum S-Bahnhof Karow und auch über Pankow - Bornnolmer Strasse - zum Gesundbrunnen.

Die alte Stammstrecke über Schönholz - Wilhelmsruhe - Wilhelmsruher Damm und Blankenfelde wird nur noch als Museumsbahnstrecke und als Auslieferungsstrecke für Stadler Schienenfahrzeuge genutzt. Dabei kann ein ca. 900 m langer Abschnitt im Bereich der ehemaligen Sektorengrenze gar nicht genutzt werden, da dieser zusammen mit dem Bahnhof Wilhelmsruher Damm nach 1961 abgebaut wurde.

Nunmehr kreist seit ein paar Wochen wieder einmal das Gerücht, dass die alte Stammstrecke demnächst wieder komplett aufgebaut wird und dann mit 80 km/h im den regulären LInienbetrieb geht.

Dies wäre als Entlastung des Bezirks Pankow von Pendlern aus Richtung Nordost zwar prinzipiell wünschenswert und wird von wechselnden Interessengrupeen unterstützt oder abgelehnt.

Jedoch sind für die Wiederinbetriebnahme ein paar zwingende Vorraussetzungen erforderlich, die ich Ihnen kurz beschreiben möchte:

1. Für den Bau-, Inbetriebnahme (auch Wiederinbetriebnahme alter Strecken!) ist lt. Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, dessen Ergebnis durch das Eisenbahnbundesamt (als Bundesbehörde!!) festzustellen ist. Eine einfache "Baugenehmigung" ist weder für Bahnhöfe, Gleise oder Signale möglich. Dies gilt nicht nur für die Deutsche Bahn sondern alle Eisenbahnunternehmen in Deutschland. Nach meinen Recherchen ist mit diesem Verfahren bei der Stammstrecke Heidekrautbahn noch nicht mal begonnen worden, d.h. da geht noch ne Menge Zeit ins Land. Zum Vergleich: Das Planfeststellungsverfahren für die "Dresdner Bahn" in Lichtenrade läuft bereits seit 12 Jahren!

2. Bestandteil eines Planfestellungsverfahrens ist immer ein mehrstufiges Verfahren zur Befragung aller Nachbarn, Nachbargemeinden, Kirchen, Naturschutzfachverbände, Behörden und sonstige sogenannte "Träger öffentlicher Belange". Auch dies ist noch nicht mal im Gange, geschweige denn abschließend beendet.

3. Nach Prüfung aller Belange ist dann bei der Planung der Neuerrichtung der Strecke (um eine solche ginge es dann nur aus technischen Gründen) eine sorgfältige Planung der Steckengestaltung insbesondere beim Schutz der Anwohner in besiedelten Gebieten geboten. Die dann mit allen Beteiligten abgestimmten Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind ebenfalls dem Eisenbahnbundesamt zur Prüfung vorzulegen und werden durch dieses Amt (und nur dieses!) festgesetzt. Ein Schnellschuss a `la "Dreifachverglasung o.ä." ist dabei nur schwer möglich, ein Übergehen des Amts ebenfalls. Das dieses Amt nicht einfach ignoriert werden kann, hat die S-Bahn erfahren dürfen, als sie eigenmächtig gegen den Willen dieses Amts die Wartungsintervalle ausgedehnt hat.

4. Die "angedrohte" Geschwindigkeit von 80 km/h durch das Wohngebiet ist auch mit Vorsicht zu genießen. Richtig ist, 80 km/h ist die mindeste "Entwurfsgeschwindigkeit" der Eisenbahnstrecken in Deutschland, wenn sie geplant werden. Im Klartext: Bei allen Strecken werden alle Fahrradien und Sicherheitseinrichtungen so ausgelegt, dass von einem Fahrzeug bei mindestens 80 km/h keine Gefahr oder unzumutbare Belästigung für Anwohner oder andere schutzwürdige Belange ausgeht. Die 80 km/h - Entwurfsgeschwindigkeit heißt nicht, dass die Züge auch mindestens 80 km/h fahren. Dies ist bei dem Bahnhofsabstand der Heidekrautbahnstammstrecke auch eher unwahrscheinlich.

An Hand dieser 4 Punkte sehen sie, dass bis zur regulären Wiederinbetriebnahme der Heidekrautbahn noch ein sehr aufwendiger Weg zu beschreiten ist, den ich und meine Partei sehr aufmerksam begleiten werden und uns dabei auch für Ihre berechtigten Interessen einsetzen werden. Ich verfüge im meinem Beraterstab auch zu diesem Thema über kompetente Fachleute. Dank ihrer und vieler Hinweise und Anregungen hoffe ich bei einem konstruktiven Ergebnis mitzuwirken. Sie helfen mir dabei auch! Vielen Dank!

Ihr Alex Lubawinski