Für den Fall das Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, die Bundesrepublik besucht, sind sie für die durch Setzung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshof?
Sehr geehrter Herr S., Ihnen ein gutes Neues Jahr!
Vielen Dank für Ihre Frage. Dazu meine zweigeteilte Antwort:
1. Für die Durchsetzung, Beachtung oder Nichtbeachtung dieses Haftbefehls ist einzig und allein die Bundesregierung zuständig. Als Abgeordneter eines Bundeslandes habe ich exakt null Komma null Einfluss auf diese Frage.
2. Meine persönliche Meinung dazu ist wie folgt: Ich halte die Gleichsetzung des israelischen Ministerpräsidenten mit dem Chef der Hamas für grundfalsch. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag ist per UN-Definition für Bewertung von etwaigen Kriegsverbrechen und ggf. Aburteilung von Entscheidungsträgern zuständig, in deren Ländern weder demokratische Strukturen noch ein funktionierendes Rechtssystem herrschen. Beides trifft für Israel nicht zu. Israel wurde einseitig angegriffen und wehrt sich gegen blanken Terror.
Ob diese Gegenwehr zu allen Zeiten verhältnismäßig war oder nicht, dies zu bewerten ist Aufgabe der nach internationalen Grundsätzen arbeitenden Gerichtsbarkeit des demokratischen Staates Israel. Ich persönlich hielte eine Verhaftung und Überstellung des gewählten israelischen Regierungschefs in einem demokratischen Land deshalb für eine Farce und halte sie aus den genannten Gründen auch nicht für vollstreckungswürdig.
Mit besten Grüßen
Alex Dorow, MdL