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Alex Dorow
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Frage von Theo K. •

Frage an Alex Dorow von Theo K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dorow,
die Konzertveranstalterlobby will erreichen, dass bei abgesagten oder verlegten Veranstaltungen (wobei eine "Verlegung" auch ein Jahr bedeuten kann) diese das Recht bekommen, anstelle einer Geldrückerstattung eine Gutscheinlösung vornehmen zu können.
Wie stehen Sie zu diesem Ansinnen? Soll hier die Freiheit des Veranstaltungsbesuchers derart beschnitten werden, dass er nicht mehr wählen kann, welche Art der Rückerstattung er haben möchte?
Ist das überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar?
Die Konzertlobby hat es bereits verstanden, dass der Bundestag im Rahmen der Coronaauswirkungen eine Gesetzesvorlage zugunsten der Veranstalter ausgearbeitet hat, die den Veranstaltern das Recht auf eine Gutscheinerteilung einräumt und den Veranstaltungsbesuchern die Pflicht auferlegt, den Gutschein anzunehmen. Eine Geldrückerstattung soll bis auf Härtefälle ausgeschlossen werden. Erst Ende 2021 soll eine Geldrückerstattung erfolgen können, wenn kein Gutschein angenommen wurde.
Soll der Veranstaltungsbesucher den Veranstaltern auch noch einen zinslosen Kredit gewähren, indem er auf sein Geld mehr als ein Jahr warten muss?
Meine Frage: Unterstützen Sie diesen Gesetzentwurf oder sind Sie für die bisher gesetzlichen Regelungen mit freier Wahlmöglichkeit zwischen Geldrückerstattung oder Gutschein?
Für kurze Rückinfo wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
T. K.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kirchdorfer,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Sowohl die Bundesregierung und die Staatsregierung mit Ministerpräsidenten Söder, als auch der Bayerische Landtag arbeiten intensiv an der Bewältigung der Corona Krise. Die Herausforderungen an alle Teile unserer Gesellschaft sind hoch und die Bewältigung erfordert zweifellos viel Kraft und auch unangenehme Entscheidungen. Gerade das schnelle Vorgehen unserer Regierung und die frühen Einschränkungen haben aber Wirkung gezeigt, wie die aktuellen Zahlen beweisen.

Sowohl die wirtschaftlichen Schäden, als auch die finanziellen Einbußen auch im kulturellen Bereich sind hart. Verschiedene Programme sollen hier für eine Abfederung und für eine Unterstützung für den Neustart sorgen. Beispielsweise werden die Förderungen aus dem Kulturfonds auch dann schon jetzt ausgezahlt, wenn Veranstaltungen verschoben werden müssen. Viele Veranstaltungen mussten in dieser Zeit abgesagt oder verschoben werden. Bei Absagen werden die Ticketpreise erstattet und bei Verschiebungen behalten meist die erworbenen Tickets ihre Gültigkeit. Das ist meiner Ansicht nach auch völlig legitim. Eine Rücknahme und Erstattung der Tickets und ein anschließender Neuverkauf würde einerseits die gerade dringend notwendige Liquidität einschränken und unnötig Kosten und Aufwand generieren. Diejenigen, die den neuen Termin nicht wahrnehmen können oder wollen, haben die Möglichkeit, die Tickets zurückzugeben. Als Kulturliebhaber glaube ich allerdings auch, dass die überwiegende Zahl der Besucher gerne die neuen Termine wahrnehmen wollen und werden. Schließlich steht das kulturelle Erlebnis an sich an erster Stelle und nicht das Veranstaltungsdatum.

Wir alle sollten weiterhin zusammenstehen in dieser schwierigen Zeit, sodass wir gemeinsam die Herausforderungen, vor die uns COVID-19 auch in der nächsten Zeit noch stellt, bewältigen können. Ich persönlich halte Gutscheinlösungen für verschiedene Bereiche wie Reiseverkehr, Tourismusangebote, Veranstaltungstickets für einen pragmatischen Weg. Diejenigen, die die angestrebte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr einlösen wollen, sollten allerdings die Möglichkeit haben, sich den Preis entsprechend erstatten zu lassen.

Mit den besten Grüßen,

Ihr Alex Dorow

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