Frage an Alex Dorow von Claudia S. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Sehr geehrter Herr Dorow,
aus Ihrem Wahlkreis/ meinem Ort besuchen über 80 Schülerinnen und Schüler die Waldorfschule in Gröbenzell. Bis zur 4.Klasse bekommen wir die Fahrtkosten zur Schule erstattet, aber dann nicht mehr. Realschüler und Gymnasiasten bekommen jedoch bis zur 10.Klassen die Fahrtkosten bis zur nächstgelegenen Schule mit dem entsprechenden Schwerpunkt (Musisches Gymnasium, hauswirtschaftl. Zweig der Realschule usw.) erstattet.
Warum werden die Eltern von Schülerinnen, die eine staatlich genehmigte Schule besuchen in diesem Punkt benachteiligt und die freie Wahl der Schule durch ungleiche Kostenerstattung bestraft?
Nach meinen Informationen kann diese Schieflage der bayerische Landtag durch Aufnahme der staatlich genehmigten Schulen in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz beheben. Ist das so und werden Sie sich gegebenenfalls dafür einsetzen?
Sehr geehrte Frau Schöbel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich kann Ihren Einwand gut verstehen und habe versucht, mich in dieser Sache schlau zu machen. Ich habe mich diesbezüglich u.a. an das Landratsamt in Fürstenfeldbruck gewandt. Momentan warte ich noch auf weitere Informationen des entsprechenden Sachverständigen.
Meines Erachtens ließe sich der Umstand, dass die Fahrtkosten auch nach der 4. Klasse erstattet werden, durch die Aufnahme der Waldorfschule Gröbenzell in das Schulwegkostenfreiheitsgesetz durchaus erreichen.
Wenn ein Kind jedoch eine "Zuweisung" an die Waldorfschule Gröbenzell (etwa aus gesundheitlichen Gründen) erhalten hat, dann ist in diesem Fall die rechtliche Regelung bereits jetzt so, dass den Eltern die kompletten Fahrtkosten erstattet werden.
Ich werde diesen Fall meinen Kollegen aus dem Arbeitskreis Bildung, Jugend und Sport vorlegen und mich dafür einsetzen, dass die von Ihnen thematisierte Schieflage behoben wird.
Mit besten Grüßen
Ihr Alex Dorow