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Alex Dorow
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Frage von Ilse K. •

Frage an Alex Dorow von Ilse K. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dorow,

zum E r b s c h a f t s r e c h t habe ich folgende Frage:
Ich kann nicht verstehen, dass im deutschen Erbschaftsrecht Geschwister im Erbfall nur 20.000,- Euro Freistellungsbetrag erhalten - wie jeder x-beliebige Nachlassempfänger.
In meinem konkreten Fall sieht die Lage so aus, dass meine nunmehr 92-jährige Schwester ihr 3-Familien-Haus per Testament mir vermacht hat. Dieses Haus wurde von unseren Eltern mühsam erarbeitet und nun soll ich die volle Erbschaftssteuer (abzügl. 20.000,- Euro) bezahlen, weil ich kein direkter Nachkomme meiner Schwester bin. Hier stimmt doch die Verhältnismässigkeit in keinem Falle. Die zu erwartende Erbschaftssteuer wird mich dazu zwingen, das Haus zu verkaufen. Unsere Eltern würden sich im Grabe umdrehen!

Können Sie mir vielleicht eine bessere Lösung in Aussicht stellen?

Mit freundlichen Grüssen,

Ilse Kümpfbeck

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Kümpfbeck,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 7. August! Ich teile Ihre Meinung, dass in Ihrem Fall die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist.

Es ist nicht nachvollziehbar, wenn Sie als Schwester die volle Erbschaftssteuer (abzüglich des Freistellungsbetrags) für das Haus Ihrer Eltern zu zahlen haben.

Ich kann Ihren Ärger daher gut verstehen.Leider kann ich Ihnen konkret keine bessere Lösung in Aussicht stellen, da auch das Erbschaftsrecht, so wie wir es momentan haben, Angelegenheit des Bundes ist.

Die CSU plädiert allerdings seit Langem für eine Reform der Erbschaftssteuer, die jedem Bundesland die Freiheit lässt, selber zu bestimmen, wie viel Geld von wem im Erbschaftsfall an den Staat abzuführen ist.

Unser Plan sieht vor, neben der Einkommensteuer und der Grundsteuer auch die Erbschaftssteuer zu regionalisieren. Wenn dies gelänge, wäre es möglich,die Erbschaftssteuer in Bayern zu halbieren.

Leider zieht die CDU hierbei noch nicht so recht mit, wir kämpfen aber weiterhin dafür, dass Bayern über die Erbschaftsteuer künftig selber entscheiden darf und dadurch Fälle, wie der Ihre dann verhindert werden können.

Sehr geehrte Frau Kümpfbeck, ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort zumindest ein wenig weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen und Ihrer Schwester für die Zukunft von Herzen alles Gute!

Ihr Alex Dorow

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