Frage an Albrecht Schütte von Sebastian G. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Hallo Herr Schütte,
sind Sie für ein Lobbyregister, welches auch die Anzeigepflicht für Konzerne vorschreibt, und nicht wie zurzeit, nur die Verbände ausweist.?
Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Galm,
in der notwendigen Tiefe kenne ich mich nur mit den Vorschriften im Baden-Württembergischen Landtag aus. Grundsätzlich gilt es abzuwägen zwischen der Möglichkeit sich als Abgeordneter über Anliegen zu informieren und der konkreten Lobbyarbeit, wie man sie sich vorstellt. Dies gilt übrigens für zahlreiche Verbände, die z.B. massiv für die Interessen der Windkraftbranche Lobbyarbeit machen, aber selber in dem Moment ehrenamtlich unterwegs sind. D.h. eine einfache Trennung zwischen Lobby und Nichtlobby ist nur schwer möglich.
Um es mal sehr plakativ zu machen, wenn ich in meinem Wahlkreis eine Firma besuche oder jemanden persönlich kenne, der in einer Firma arbeitet, dann muss ich mit diesen Menschen sprechen können, ohne mich strafbar zu machen. Dies gilt für Firmen und Verbände. Sonst kann ich als DLRG Vorsitzender schon mit mir selber nicht mehr sprechen und mich nicht mehr über die Anliegen z.B. von Ausbildungsbetrieben informieren. Auf der anderen Seite ist es vollkommen klar, dass z.B. die Mitwirkung von Verbänden oder Firmen bei der Formulierung von Gesetzen etc. unbedingt sichtbar sein muss. In Baden-Württemberg hat man sich auf folgenden Gesetzentwurf einigen können: https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP16/Drucksachen/9000/16_9738_D.pdf
Während einzelnen Gespräche im Alltag einzelner Abgeordneten möglich sind, ist auf Dauer angelegte Lobbyarbeit egal ob Verbänden, Firmen oder anderer Organisationen (also genau das, was man sich landläufig darunter vorstellt) anzuzeigen und die Mitwirkung an Gesetzen kenntlich zu machen.
Eine sehr klare Bemerkung: Das Verhalten einiger Bundestagsabgeordneter ist vollkommen inakzeptabel. Rücktritt war bzw. ist das Mindeste. Wie sich an den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft in manchen Fällen zeigt, wurde hier (vermutlich) gegen Gesetze verstoßen. Die Ermittlungen müssen konsequent durchgezogen werden und Vorwürfe der Bestechlichkeit aufgeklärt werden, sowie entsprechend geahndet werden. Es ist eine Schande, wenn man seine Meinung danach ausrichtet, wieviel Geld man von jemandem erhält oder sich an der Not in der Pandemie bereichert.
Da ich eben die Seite von Abgeordnetenwatch angeschaut habe. Seite 2018 ruht meine Tätigkeit als leitender Angestellter bei einem Versicherungsunternehmen. Zahlungen erhalte ich damit logischerweise auch keine mehr. Die Seite hat das vielleicht etwas missverständlich formuliert.
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Schütte