Sehr geehrter Herr Pallas, wenn das 4. Gesetz kommt was passiert mit zb Beihilfeergänzungstarifen für Kinder und was Vorsorgemaßnahmen?
Wenn das 4. Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften kommt was geschieht mit Beihilfeergänzungstarifen? Unsere 3 Kinder haben alle zu den 20% private Krankenversicherung noch bei den Verträgen eine Beihilfeergänzungstarife. Laut unserem Versicherungsunternehmen können diese aber nur bestehen bleiben wenn die Kinder eine existierenden Krankenversicherungsvertrag haben. Dieser ist notwendig da die Beihilfe nicht alle Kosten übernimmt. Weiterhin kennt die sächsische Beihilfe nur Rehabilitationsmaßnahmen und nicht Vorsorgemaßnahmen zb Sport (Rückengymnastik uä) . Wie soll dies funktionieren und umgesetzt werden. Weiterhin ein Sachverhalte: Ein Beamter ist verheiratet und der Ehepartner ist ebenfalls zu 80% beihilfeberechtigt (da Hausfrau oder Einkünfte unter 18.000 Eur). Dieser Partner bekommt nach neuem Gesetz 100%Beihilfe. Nun lassen sich die zwei scheiden. Der Partner hat keine Krankenversicherung mehr und wenn er über 55 ist bleibt nur eine 100% private Versicherung?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich sehr gerne beantworte.
Nun zu Ihrer Frage: Diese Probleme (insbesondere auch das Szenario mit den Folgen für den Ehepartner nach einer Scheidung) haben wir auch gesehen und uns in den Verhandlungen für eine Abkehr von der 100 % Beihilfe für berücksichtigungsfähige Angehörige eingesetzt, mit Erfolg. Wir werden in diesen Fällen die Beihilfe nur auf 90 % anheben (mehr war mit den Koalitionspartnern leider nicht drin). Um den Abstand im Sinne der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung zu wahren, erfolgt ein Ausgleich über einen Zuschuss für die private Krankenversicherung (PKV). Wir führen gleichzeitig die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung für Beamte ein. In diesen Fällen wären die Kinder von der Familienversicherung erfasst.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Albrecht Pallas