Herr LT-Abgeordneter der SPD Albrecht Pallas, da Sie am Sonntag, (12.6.2022) zum ersten Wahlgang der Bürgermeisterwahl in Dresden antreten, haben Sie ihr Landtagsmandat niedergelegt?
MfG M. T.
Sehr geehrter Herr T.,
danke für Ihre Anfrage. Ich werde mein Mandat – sollte ich am 12. Juni bzw. 10. Juli gewählt werden – selbstverständlich niederlegen. Zum Einen bin ich persönlich davon überzeugt, dass man nicht mehrere Ämter bzw. Mandate gleichzeitig ausfüllen kann, zum Anderen schreibt dies auch das Sächsische Abgeordnetengesetz vor.
Es geht in der Sache um das sog. Inkompatibilitätsgebot, d.h. die Trennung von Amt und Mandat, welches besagt, dass es demorkatietheoretisch und gesetzlich unvereinbar ist, gewaltenübergreifend politische Macht auszuüben.
Gesetzlich ist dies in § 29 Absatz 4 SächsAbgG geregelt (Hauptberufliche kommunale Wahlbeamtinnen und Wahlbeamte können nicht Abgeordnete sein.).
Mit freundlichen Grüßen
Albrecht Pallas