Gefälschter Biodiesel aus China. Auf die kl. Anfrage der CDU (20/7103) in 6/2023 hat die BReg. mit Drucksache 20/7327 geantwortet. Es wurden Untersuchungen angekündigt. Wie ist der aktuelle Stand?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Für die Durchführung von Kontrollen im Ausland in Form von einer Begehung vor Ort muss die Zustimmung der zuständigen Behörde des jeweiligen Landes eingeholt werden, welche von der Volksrepublik China nicht gewährt wird. Daher ist der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) nur eine sogenannte Fernbegutachtung gestattet. Die Sonderkontrollen, die von der BLE angeordnet und von dem verantwortlichen Zertifizierungssystem durchgeführt wurden, haben keine Anhaltspunkte für Betrug ergeben.
Zudem wird in Drucksache (20/10099) von der Bundesregierung deutlich gemacht, dass die Staatsanwaltschaft Bonn aufgrund von unzureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer verfolgbaren Straftat das Strafverfahren eingestellt hat.
Herzliche Grüße
Albert Stegemann