Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Albert Stegemann
CDU
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Frage von Christian C. •

Frage an Albert Stegemann von Christian C.

Sehr geehrter Herr Stegemann,

Bundesrat und Bundestag haben in der vergangenen Woche in erster Lesung über das Fracking-Gesetzespaket beraten. Insbesondere für Niedersachsen ist dieses Gesetzespaket relevant und könnte mittel- bis langfristig Fracking in den unkonventionellen Erdgasvorkommen des Landes ermögliche. Daher bitte ich Sie, mir einige Fragen zu diesem Thema zu beantworten:

1) Der Einsatz der Fracking-Technik ist mit großen Risiken verbunden, der wirtschaftliche Nutzen von Fracking in Deutschland ist hingegen umstritten. Halten Sie vor diesem Hintergrund ein Verbot der Technik für vertretbar?
2) Sollte Ihres Erachtens als zentrale Zulassungsvoraussetzung für Fracking-Maßnahmen der wasserrechtliche Besorgnisgrundsatz im WHG gelten und wenn nein, warum nicht?
3) Ist der Einsatz der Fracking-Technik in Sandstein tatsächlich sicherer als in Schiefer- oder Kohleflözgestein? Wenn ja, worin liegen die Unterschiede?
4) Soll nach Ihrer Meinung für alle Tiefbohrvorhaben ein Stand der Technik als generelles Anforderungsniveau gelten und wenn nein, warum nicht?
5) Wie viele Erprobungsvorhaben sind in Deutschland für die Fracking-Vorhaben notwendig und wo sollten sie durchgeführt werden? Bitte begründen Sie Ihre Antworten.

Vielen Dank für Ihre Antworten!

Albert Stegemann, Ihr Abgeordneter für das Emsland und die Grafschaft Bentheim
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Chwallek,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 12. Mai 2015 zum Gesetzespaket Fracking.

Gerne stehe ich den Bürgern aus dem von mir vertretenden Wahlkreis MIttelems, also den Menschen aus dem mittleren und südlichen Emsland sowie der Grafschaft Bentheim, Rede und Antwort auf abgeordnetenwatch.de.

Dass Sie sich als stellvertretender Vorsitzender der Nabu Naturschutzstation Niederrhein und Mitglied des Landesvorstandes der NABU Nordrhein-Westfalen dieses Portals gemeinsam mit anderen NABU-Mitgliedern bedienen, um es für eine Fracking-Kampagne zu instrumentalisieren, finde ich schade. Ihre Anfrage liest sich für andere Leser wie ein normales Bürgerschreiben. Vielmehr scheinen Ihre Fragen aber vorgefertigte Musterfragen zu sein, die Sie im Auftrag Ihres Verbandes hier platzieren. Hierfür scheint mir abgeordnetenwatch.de die falsche Plattform.

Der NABU hat seine Stellungnahme zum Regelungspaket Fracking der Bundesregierung im Rahmen der Verbändeanhörung am 19. Dezember 2014 abgegeben. Die Sorgen nehme ich ernst. Beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers darf es keine Kompromisse geben. Da müssen wir wachsam bleiben. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass die vorliegenden Regelungsentwürfe die bestehenden, bereits sehr strengen Umwelt- und Wasserschutzvorgaben bei der Anwendung der Fracking-Technologie nochmals erheblich verschärfen. Alles Weitere werden wir im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren intensiv prüfen und beraten. Daneben möchte ich betonen, dass zu einer verantwortungsvollen Entscheidung auch das Abwägen aller Chancen und Risiken gehört. Sie haben mit Ihren Fragen, was legitim ist, ausschließlich letztere im Blick.

Sehr geehrter Herr Chwallek, Sie werden sicherlich Verständnis dafür haben, dass ich an dieser Stelle nicht detaillierter auf Ihre Musterfragen eingehe, Ihr Verband aber selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit hat, sich über die Ihnen bekannten Kontaktdaten mit mir in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen

Albert Stegemann

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