Frage an Albert Füracker von Josef R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Staatsminister Füracker,
Meine Fragen richte ich an Sie, in Ihren Funktionen als Mitglied der bayerischen Staatsregierung und als Vorsitzender des Aufsichtsrats der FMG.
Wie in den Medien zu lesen war, ging aus einer Anfrage des MdL Johannes Becher hervor, dass das erteilte Baurecht für eine 3.Start und Landebahn am Flughafen München, das 2026 verjähren wird nun als dauerhaft angesehen wird. Begründet wird dies durch den Baubeginn von Nebenbaumaßnahmen für eine 3.Start und Landebahn. Dies erscheint mir sehr seltsam, da ja bei allen Bauvorhaben der letzten Zeit versichert wurde, dass das nichts mit einer 3.Start und Landebahn zu tun habe. Außerdem wurde erst vor kurzem verkündet, dass der Bau der Start und Landebahn, bis auf weiteres, nicht beabsichtigt sei.
Leider muss ich annehmen, dass die Wähler*innen, die Anwohner*innen und auch die Kritiker*innen in allen Parteien hintergangen wurden. Ich finde das in der gegenwärtigen Zeit nicht gerade demokratiefördernd und deshalb sehr problematisch.
Deshalb also meine Fragen an Sie die, wie ich hoffe, zeitnah beantwortet werden.
1. Hat der Bau einer 3.Start und Landebahn konkret begonnen?
2. Sollte er nicht begonnen haben, wie begründen Sie dann den Zusammenhang mit einer Entfristung der Verjährung?
3. Sollte er begonnen haben, wann erfolgte die Zustimmung der Stadt München als Gesellschafterin?
4. Wie sollen die Baumaßnahmen in der aktuellen Krise, auch der FMG, finanziert werden?
5. Sollte nicht endlich der drohenden, weiteren Verstärkung der Klimakrise, endlich Rechnung getragen werden und den Flugverkehr zu reduzieren versuchen, als immer mehr Wachstum zu verursachen?
Mit freundlichen Grüßen und der Vorfreude auf eine baldige Antwort,
Josef Rohrer