Frage an Albert Füracker von Hans Walter K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
die Stadt Neumarkt hat ebenso wie der Landkreis eine kostenlose Kinderbetreuung am Buss-und Bettag zum Teil mit Ringelpietz und Verköstigung ausschließlich für die Bediensteten eingerichtet.
Dazu meine Fragen:
Halten Sie es für richtig,
- dass kein Entgelt für diese Leistung eingefordert wurde?
- dass den anderen Eltern, die nicht bei der Stadt oder beim Landkreis beschäftigt sind, diese Leistung nicht angeboten wurde?
- dass die anderen Eltern Neumarkts letztendlich die Betreuung, das Getränk und die warme Mahlzeit für die Kinder der städtischen Bediensteten zusätzlich zu den Kosten für die eigenen Kinder bezahlen dürfen?
Sind sie auch wie die Kommunalaufsicht des Landratsamtes Neumarkt der Meinung, dass es sich hier um eine freiwillige Leistung im Sinne von Art 57 GO handelt, wobei Art 57 GO ausdrücklich auf das "öffentliche Wohl" abstellt?
Würden Sie eine Petition unterstützen, die eine Abschaffung dieses rechtswidrigen Verhaltens fordert?
Mit freundlichen Grüßen
Hans Walter Kopp