Frage an Albert Baumgärtner von Wolfgang R. bezüglich Recht
Grüß Gott Herr Dr. Baumgärtner,
aufgrund eines interessanten Beitrags Ihrerseits bei einem andern Kandidaten, möchte ich auch an Sie ein paar Fragen stellen, als da sind:
1. Wie interpretieren Sie den Artikel 146 im Grundgesetz? Ich verstehe diesen Artikel nämlich nicht!
2. War die DDR anders als die BRD? Hätte sich auch die DDR über die BRD setzen können? Die Frage ist angebracht, da ja schließlich die DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes übergetreten ist.
3. Udo Voigt wurde im Gespräch in der Sendung "Was erlauben Strunz" gefragt, wie er seine Aussage interpretiert: "Die BRD ist ein illegitimes System und müsse abgewickelt werden." Was meint er damit?
4. Was gedenkt die NPD gegen das anhaltende Nachwuchsproblem zu tun? Die Demographie ist nämlich ein Problem, das sich keine große Partei auf die Fahnen geschrieben hat. Warum spricht kein "mächtiger" Politiker dieses Problem deutlich an? Wo ist der Bezug zur Bevölkerung? Meines Erachtens nach werden solche Probleme nur als Randnotiz in irgendwelchen Hintertupfingische-Presseerzeugnisse veröffentlicht.
Vielen Dank
Grüß Gott sagt der Bayer
Wolfgang Roth
Sehr geehrter Herr Roth!
Danke für Ihre sehr aufschlußreichen Fragen, die größtenteils weit über das hinausgehen, was übliche Frager von Vertretern anderer Parteien wissen wollen; das ehrt mich.
Zu 1.) Mit Artikel 146GG meinen Sie wohl: ..."Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."...
Gut, daß Sie mich nach meiner "Interpretation" fragen, denn ich bin kein Staats- und Verfassungsrechtler. Nach meinem Dafürhalten haben "die Väter des GG" die Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen, auch nach Formierung der Trizone, und das für diese dann erwirkte Grundgesetz immer nur als ungewolltes Provisorium gesehen, das einmal, nach einer Gesamt-Wiedervereinigung, durch eine echte deutsche Verfassung in freier Selbstbestimmung des deutschen Volkes abgelöst werden sollte.
So ergeben sich daraus zwei mögliche Schlußfolgerungen:
Entweder verweigert man von Regierungsseite bis heute dem Volk eine durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung, denn das GG wurde nie vom Volk abgesegnet, sondern uns von den Siegern genehmigt,oder wir haben bis heute immer noch nicht die Wiedervereinigung, die die Väter des GG eigentlich territorial gemeint haben.
Zu 2.) Die DDR ging, wie die BRD auch, aus Besatzungszonen hervor. Beide wurden bis 1990 den dort lebenden Staatsbürgern als zwei "souveräne" Staaten dargeboten. Als aber, einige Tage vor dem DDR-Beitritt zur BRD, Schewardnadse bereits das Besatzerkonstrukt DDR aufgelöst hatte, konnte eigentlich die DDR nicht mehr aus eigenen Stücken der BRD beitreten, zumal letztere ja auch von James Baker (USA) noch vor dem Beitritt ebenfalls aufgelöst worden sein soll. Somit konnte keiner jemandem beitreten und wir "verdanken" es wohl dem gewohnheitsmäßigen Handeln der Politik, daß damals die Chance des Artikels 146GG nicht wahrgenommen worden ist.
Zu 3.) Die Äußerungen von Voigt könnten sich auf den zuvor geschilderten Sachverhalt beziehen, obgleich ich nicht in Kenntnis dieses Fernseh-Zwiegesprächs bin.
Zu 4.)Zum Thema Familienförderung, und damit dem Entgegenwirken des negativen Demographiefaktors, möchte ich Sie bitten, sich aus dem NPD-Parteiprogramm zu bedienen, da ich ansonsten den erlaubten Umfang von Antworten überschreiten muß und mein ganzer Artikel deshalb vielleicht wegfällt.
Mit schönen Grüßen aus Baden an den Bayern,
Albert Baumgärtner