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Ahmet Iyidirli
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Frage von Friedel A. •

Frage an Ahmet Iyidirli von Friedel A. bezüglich Recht

1. Welchen Beruf üben Sie zurzeit aus?
2. In welchen Vorständen, Aufsichts-, Verwaltungs- oder Beiräten oder sonstigen Gremien eines Unternehmens, einer Vereinigung oder einer Körperschaft beliebiger Rechtsform sind Sie tätig (Tätigkeiten und Funktionen mit Vergütung, Aufwandsentschädigung o. ä. sowie ehrenamtliche Tätigkeiten und Funktionen)?
3. Werden Sie, wenn Sie in den 16. Bundestag gewählt werden, Ihren Beruf weiter ausüben, wenn ja in welcher Form?
4. Werden Sie als Bundestagsabgeordnete/r zu Beginn der 16. Legislaturperiode der unveränderten Übernahme der vom 15. Deutschen Bundestag am 30. Juni 2005 geänderten und verschärften Verhaltensregeln zustimmen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Alt,

1. Vom Beruf bin ich Volkswirt. Ich arbeite als selbständiger Projektmanager. Meine Hauptbetätigungsfelder sind das Geschäftsstrassenmanagement in Gebieten, in denen Menschen mit niedrigem Einkommen leben, und die Mieterberatung.
2. Keine
3. Diese Tätigkeiten erfordern sehr viel Zeit. Die allermeiste Zeit ist für Kommunikation und Vernetzung mit anderen zu erbringen. Die Zeit werde ich nicht mehr haben. Deshalb kann ich Ihre Frage mit einem klaren Nein beantworten .
4. An dieser Stelle bin ich für Gleichbehandlung der Bezieher von Steuergeldern, wenn von einem Hartz IV Empfänger jegliche Offenlegung von Einkommen verlangt wird, ist das meines Erachtens auch für Abgeordnete zwingend. Darüber hinaus sollten Abgeordnete auch Mandanten nennen, die von ihnen vertreten werden. Es muss klar werden, wer vertritt wen, wie viel Einkommen hat der einzelne Abgeordnete und aus welcher Quelle kommt dieses Einkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Ahmet Iyidirli