Frage von Josef R. • 27.08.2013

Antwort von Agnieszka Brugger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN • 20.09.2013
(...) Dieses Prinzip gilt nicht nur für Soldatinnen und Soldaten. (...) Beim Versorgungsausgleich wird davon ausgegangen, dass (ehemalige) Ehegatten sich die Erwerbs- und Versorgungsarbeit geteilt haben, wobei die Aufgaben und dadurch auch die Einkommen ungleich verteilt waren. (...)