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Agnes Alpers
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Frage von Jochen M. •

Frage an Agnes Alpers von Jochen M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrte Frau Alpers,

die vielfältigen Erinnerungen an den Völkermord in Ruanda, die wir dieser Tage in allen Medien und in der politischen Öffentlichkeit erfahren, bringt mich auf die Frage: Werden Sie sich für eine Gedenkfeier im Deutschen Bundestag zum 24. April 2015, dem 100. Jahrestag des türkischen Völkermords an den Armeniern, einsetzen? Halten Sie es für erforderlich, die deutsche Verantwortung in dieser Frage neu zu bestimmen? Und halten Sie es für notwendig, aus dieser besonderen deutschen Verantwortung heraus endlich eine förmliche Anerkennung des Genozids von 1915 auszusprechen und die Politik des Leugnens und des diplomatischen Versteckspiels zu beenden?

Mit freundlichem Gruß
Jochen Mangelsen

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Mangelsen,

vielen Dank für Ihre Frage. Leider erlaubt der gesundheitliche Zustand von Agnes Alpers noch keine Rückkehr in ihre Funktion als Bundestagsabgeordnete. Ihre Frage beantworte ich in Vertretung der Abgeordneten mit Verweis auf die Positionen der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag.

Der Genozid an der armenischen Bevölkerung des Osmanischen Reichs während des Ersten Weltkriegs ist durch die historische Forschung gut dokumentiert und gilt in der Fachwissenschaft weitestgehend als eine unbestrittene Tatsache. Diese wird nicht erst durch die Bestätigung von Parlamenten in Drittstaaten wahr. Das betrifft auch den von Ihnen angesprochenen Aspekt der Mitverantwortung des deutschen Kaiserreichs. Gerade aus diesem Grund hat der Deutsche Bundestag zum 90. Jahresgedenktag des Genozids im Jahr 2005 in einem interfraktionellen Antrag die Faktizität des Verbrechens anerkannt und die deutsche Mitverantwortung eingeräumt. Eine Neubestimmung der politischen Mitverantwortung Deutschlands ist vor diesem Hintergrund nicht angebracht, eine Schuldentlastung zugunsten Deutschlands kann es angesichts der bekannten Faktenlage nicht geben. Gleichzeitig verbleibt die Urheberschaft für den Genozid aber bei der damaligen jungtürkischen Führung des Osmanischen Reichs. Infolgedessen gehört die kritische, politische Diskussion darüber primär in die Große Nationalversammlung der Türkei. Die öffentliche Aufarbeitung muss in der Türkei selbst stattfinden und kann nicht von Deutschland aus verordnet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kai E. Bartosch (wissenschaftliche Mitarbeiterin)