Frage an Agnes Alpers von Klaus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Alpers
Zur Terminverwaltung meiner psychotherapeutischen Praxis benutze ich einen Palm PDA, der nun in die Jahre gekommen ist und einer Erneuerung bedarf. Nun stehe ich vor dem Problem, dass smartphones ihre Daten ins Internet senden und dass eine Sicherung der Daten auch nur im Internet möglich ist. M.E. ist das ein Skandal, weil somit personengeschützte und andere sensible Daten zwangsläufig im Internet unter mehr oder weniger Aufwand zugänglich sind. Die Skandale, die mit entsprechenden Daten bei Apple oder google passiert sind, dürften jedem bekannt sein. M.E. müsste jedem Bürger, der mit derart sensiblen Daten umgehen muss, die Speicherung dieser Daten auf Smartphones verboten werden; zumindest solange bis nicht sichergestellt ist, dass diese Daten abgeschirmt vom Internet sind und auf dem heimischen PC synchronisiert werden können, der einigermaßen gut abgesichert werden kann. Oder möchten Sie, dass aufgrund Ihres Bewegungsprofils und weiterer Daten bis in Ihre Privatsphäre eingedrungen werden kann. Z.B. könnten private Probleme Sie in die Praxis eines Psychotherapeuten führen. Bekommen interessierte Kreise dies heraus, wären Sie oder andere Politiker potenziell erpressbar, je nachdem wie dies in die Presse lanciert wird. Bisher habe ich zu diesem Problem noch nichts gelesen und bin über ihre Stellungnahme und mögliche Lösungsmöglichkeiten gespannt. Mfg. Dr. Sievers
Lieber Herr Dr. Sievers,
Sie haben völlig Recht, wenn Sie die eklatanten Sicherheitsprobleme von Daten auf einem Smartphone skandalisieren! Außerdem begrüße ich es, dass Sie sich um die Sicherheit von Patientendaten, insbesondere im psychotherapeutischen Bereich, sorgen. Dies ist im digitalen Zeitalter längst keine Selbstverständlichkeit mehr.
Wir haben uns dem Thema Sicherheitsrisiken bei der Nutzung von Smartphones bereits angenommen. Unter anderem haben wir der Bundesregierung eine Kleine Anfrage zum Thema „Angriffe auf Smartphones“ (Drucksache 17/11276; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/115/1711539.pdf ) gestellt . Die Antworten auf unsere Fragen waren dabei jedoch eher unbefriedigend: Gefragt nach individuellen Aufklärungs- und Informationsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger wurde beispielsweise von der Bundesregierung lediglich auf das Angebot der Interseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik verwiesen.
Jedoch werden wir auch in Zukunft weiter darauf drängen, Bürgerinnen und Bürger einerseits deutlich intensiver über den Umgang mit Smartphones aufzuklären und zum anderen endlich auch entsprechende verbindliche gesetzliche Regelungen und datenschutzrechtliche Neuerungen auf den Weg zu bringen.
Zum jetzigen Zeitpunkt können wir Ihnen nur Folgendes raten:
- die Terminverwaltung weiterhin nicht über ein Smartphone abzuwickeln und die sensiblen Daten Ihrer Patientinnen und Patienten auch nicht dort zu speichern und
- sich bei der Verbraucherzentrale, dem Landesdatenschutzbeauftragten und/oder der Landesärztekammer Bremens beraten zu lassen, um Informationen über mögliche Alternativen zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers