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Frage von Helmut K. •

Frage an Agnes Alpers von Helmut K. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Alpers,

mit dem nachstehenden Auszug aus Wikipedia habe ich ein Problem.

.„Das Alimentationsprinzip (geregelt im Art. 33 Abs. 5 GG) bezeichnet in Deutschland die Verpflichtung des Dienstherren, Beamten während des aktiven Dienstes, bei Krankheit und Invalidität und nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst aus Altersgründen einen angemessenen Lebensunterhalt zu zahlen (gemessen am letzten oder einem früheren Amt) und gehört zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Dies beinhaltet auch die Beihilfe im Krankheitsfall und die Versorgung von Angehörigen; allerdings nur insoweit als dass die Beihilfe im Einzelfall so ausgestaltet ist, dass der Beamte im Rahmen der Beihilfe einen solch hohen (Eigen)Beitrag zur Krankheitsfürsorge aus der ihm im Rahmen der Alimentation gewährten Dienst-/Versorgungsbezüge aufbringen muss, dass die Alimentation als nicht mehr „angemessen“ erscheint. Andernfalls steht nach ständiger Rechtsprechung die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip; vielmehr wird in der Beihilfe der Annex zum Fürsorgeprinzip erblickt.“

Meine Frage: Wenn eine Bürgerversicherung für ALLE, d.h. unter Einbeziehung der Beamten eingeführt würde, müsste ja das geltende Beihilferecht abgeschafft werden.

Würde dies letztlich darauf hinauslaufen, dass das Beamtentum, das ja im GG verankert ist, abgeschafft werden müsste?

Bei Wikipedia wird ja ausgeführt, dass die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip stehe. Vielmehr würde in der Beihilfe der Annex zum Fürsorgeprinzip erblickt. Es wird in der derzeitigen Diskussion die Auffassung vertreten, dass auf man bei Einbeziehung der Beamten in eine Bürgerversicherung das Beamtentum nicht abschaffen müsste, weil die Beihilfe in keinem inneren Zusammenhang zum Alimentationsprinzip stehe.

Vielen Dank für Ihre Nachricht im Voraus

mit besten Grüßen

Helmut Krass

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Krass,

vielen Dank für Ihre Frage.

Im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses hat der Dienstherr für das Wohl der Beamtinnen und Beamten und ihrer Familie zu sorgen (§ 78 BBG Bundesbeamtengesetz). Diese Verpflichtung beruht auf dem Grundgesetz, Artikel 33 Absatz 5. Nach der geltenden Rechtslage erfüllen die Dienstherren in Bund und Ländern ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beamten in Krankheits- Geburts- und Todesfällen durch die Gewährung von Beihilfen. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu einige Feststellungen getroffen. So gehört das Alimentationsprinzip zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Es bedeutet die Verpflichtung, Beamtinnen und Beamten und ihren Familien einen amtsangemessenen Unterhalt zu zahlen und beinhaltet die Fürsorgepflicht des Dienstherrn. Das System der Beihilfegewährung hat sich erst in jüngster Zeit herausgebildet und ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendiger Bestandteil des Alimentationsprinzips. Es könnte geändert werden, ohne dass Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz berührt wäre. (BVerfGE 83, 89). Eine verfassungsrechtliche Verpflichtung, Beamtinnen und Beamten im Krankheitsfall Unterstützung durch Beihilfen zu gewähren oder sogar in Form von Beihilfen in einer bestimmten Höhe, besteht nicht.

Das System der Beihilfe ist daher kein notwendiger Bestandteil der Alimentation von Beamtinnen und Beamten. Die amtsangemessene Alimentation muss nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes lediglich die Kosten einer Krankenversicherung decken, die zur Abwendung krankheitsbedingter Belastungen erforderlich ist, soweit sie durch die Fürsorgepflicht nicht abgedeckt sind. Die Beihilfe wird somit nicht durch die Alimentationsverpflichtung erfasst und kann grundsätzlich geändert und durch andere beamtenrechtliche Leistungen ersetzt werden. Rechtlich ist es also möglich, Beamtinnen und Beamte in die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung einzubeziehen. Das kann durchaus sinnvoll sein. Nicht wenige Beamtinnen und Beamte sind unzufrieden, da die Beihilfeleistungen in Bund und Land seit Jahren gekürzt werden. Viele private Beihilfeergänzungsversicherungen erhöhen von Jahr zu Jahr die Prämien.

DIE LINKE möchte die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung auch für Beamtinnen und Beamten einführen. Berechnungen belegen, durch die Einbeziehung aller Einkommensarten bleibt die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung langfristig finanzierbar. Bei Beibehaltung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung und Abschaffung aller Zuzahlungen kann der Beitragssatz um rund 5 Prozent gesenkt werden.

Alle Menschen, die in Deutschland leben, werden bei unserem Modell Mitglied der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung, auch Politikerinnen und Politiker, Beamtinnen und Beamte, Selbständige und andere bisher privat Versicherte. Die solidarische Bürgerinnen- und Bürgerversicherung garantiert für alle Menschen eine umfassende Gesundheitsversorgung. Sämtliche erforderlichen Leistungen werden zur Verfügung gestellt und der medizinische Fortschritt wird einbezogen. Gerade Kapitalerträge und Unternehmergewinne sind in den letzten Jahren massiv gestiegen. Sie werden aber kaum zur Finanzierung des Solidarsystems herangezogen. Die paritätische Finanzierung wird wiederhergestellt, indem die Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten tragen. Wer viel verdient, soll auch entsprechend mehr in das Solidarsystem einzahlen. Dafür wird die Beitragsbemessungsgrenze stufenweise angehoben und perspektivisch abgeschafft. Damit zahlt jeder Mensch prozentual das Gleiche. Wer keine Einkünfte hat, wird beitragsfrei versichert. Praxisgebühr und andere Zuzahlungen unter anderem für Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel, Therapien belasten Geringverdiener überproportional stark und besitzen keine positive Steuerungswirkung. Es besteht die Gefahr, dass notwendige Behandlungen nicht durchgeführt werden, um Zuzahlungen zu sparen. Das ist nicht sinnvoll. Deswegen sollen alle Zuzahlungen abgeschafft werden. Jede und jeder erhält einen eigenen Krankenversicherungsanspruch und ist nicht von anderen abhängig. DIE LINKE bietet mit der solidarischen Bürgerinnen- und Bürgerversicherung eine soziale und gerecht finanzierte Alternative. Wir machen das Gesundheitssystem fit für die Zukunft: Eine für alle!

Mit freundlichen Grüßen
Agnes Alpers