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Frage von Gerhard R. •

Frage an Agnes Alpers von Gerhard R. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Alpers,

unter

http://www.tdh.de/content/themen/schwerpunkte/kinder_und_krieg/bundeswehr.htm

finden Sie einen Aufsatz von terre des hommes unter der Überschrift:
"Aktuell: Die Bundeswehr wirbt um Kinder".

Beigefügt ist unter "Weitere Informationen" ein Muster für einen
Befreiungsantrag vom Schulunterricht mit der Bundeswehr.
Der Text: " Wir erziehen unser KInd aus Gewissensgründen gewaltfrei mit dem Ziel, daß später der Dienst mit der Waffe verweigert wird oder zumindest ein freiwilliger Gang zur Bundeswehr unterbleibt.
Daher beantragen wir die Befreiung von der Teilnahmepflicht am Unterricht mit Berufssoldaten und Wehrdienstberatern. Unser Kind soll währenddessen Ersatzunterricht in einer anderen Klasse erhalten".

Frage: Können Sie sich vorstellen, daß es Schulleitungen gibt, die
solche Anträge ablehnen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Reth,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.10.2010.

Die Bundeswehr versucht seit geraumer Zeit, ihren Einfluss auf Jugendliche zu erhöhen. Seit Ende 2008 versucht sie verstärkt, Kultus- bzw. Bildungsministerien der Länder zu Kooperationsvereinbarungen mit Jugendoffizieren zu bewegen. Einige Ländern, unter anderem Rheinland-Pfalz haben dem mittlerweile entsprochen.

Dabei sollen die Bundeswehrangehörigen als "Öffentlichkeitsarbeiter der Bundeswehr" wirken und die "sicherheitspolitischen Entscheidungen" der Bundesregierung erklären. Wie dieses Anliegen in der Realität umgesetzt wird, kann man inzwischen zahlreichen Presseartikeln (z.B. http://www.neues-deutschland.de/artikel/180181.kinder-im-schiesssimulator.html ) entnehmen.

DIE LINKE spricht sich klar gegen derartige Kooperationen aus und wendet sich entschieden gegen den zunehmenden Einfluss der Bundeswehr auf die inhaltliche Gestaltung des Unterrichts und der Lehreraus- und Fortbildung. Die politische Bildung - auch in Fragen der Sicherheitspolitik - gehört in die Hand von dafür ausgebildeten pädagogischen Fachleuten und nicht in die von Jugendoffizieren. Zudem darf keine Schülerin und kein Schüler zur Teilnahme und Durchführung einer Veranstaltung mit Bundeswehrangehörigen gezwungen werden. Nicht zuletzt hat sich die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft ebenfalls eindeutig für eine Befreiungsmöglichkeit vom Unterricht ausgesprochen.

Ich begrüße daher ausdrücklich die Nutzung der Befreiungsanträge vom Unterricht für derlei Veranstaltungen. Obwohl nach meinem Kenntnisstand jede Schulleitung individuell entscheiden kann, diese an- bzw. abzulehnen, gehe ich dennoch davon aus, dass diesen in der Regel entsprochen wird.

Mit freundlichem Gruß

Agnes Alpers