Adrian Pietsch
DIE LINKE
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Frage von Siegfried I. •

Frage an Adrian Pietsch von Siegfried I. bezüglich Bildung und Erziehung

S.g. Herr Pietsch,

Zu nachfolgenden Fragen bitte wir Sie um eine kurze Stellungnahme bzw. um eine Absichtserklärung, wie Sie im Falle Ihrer Wahl über die Situationszwänge hinweg kurz- und langfristig handeln würden.

Fragen zu grundsätzlichen Themen:

1. Beabsichtigen Sie sich tatkräfitig dafür einzustzen dem Passus
"...und Abstimmungen..." in GG Art.20(2)
"Alle Staatsgwalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen
und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der
vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
Gesetzeskraft zu verleihen?
2. Setzen Sie sich tatkräftig dafür ein, eine Europäische Verfassung zu
verwirklichen, die vom mitwirkenden Volk ausgeht?
3. Werden Sie sich dafür einsetzen, faire Preise im Welthandel
durchzusetzen?
4. Befürworten Sie, dass Unternehmenserträge (Produktionserträge) den
produzierenden Menschen und nicht dem Kapital zustehen?
5. Sehen Sie die Notwendigkeit, in angemessenen Schritten auf eine neue
Geldordnung (Umlaufsicherung durch Wertverfall) und eine Reform des
Wirtschaftssystems (assoziatives Wirtschaften statt
Konkurrenzwirtschaft) hinzuarbeiten?
6. Wie stehen Sie zur Einführung eines Grundeinkommens (eindeutige
Begriffsdefinitionen gibt es noch nicht) für alle Bürger?

Mit freundlichen Grüßen

S.Ißmayer
(Sprecher attac-Ilmenau)

Antwort von
DIE LINKE

zu 1. Selbstverständlich, Volkinitiativen, -begehren und –abstimmungen sind ein notwendiges Mittel für direktere Demokratie. Gerade die Volksabstimmungen zur EU-Verfassung haben doch gezeigt, wie tief die Kluft zwischen der Politik und den wahren Interessen der Menschen ist. Wie auch in unserem Wahlprogramm erwähnt, wird diese Kluft nicht dadurch geschlossen, dass man politische Entscheidungen dem Votum der BürgerInnen entzieht. Direkte Demokratie ist ein ganz wichtiger Anspruch für meine politische Arbeit, so kämpfe ich z.B. auch hier in Thüringen für eine Herabsetzung der Hürden für Bürgeranträge, -begehren und abstimmungen.

zu 2. Erarbeitet wird die EU-Verfassung ja von den Abgeordneten auf Europa-Ebene, nichtsdestotrotz vermittle ich Ihnen gerne den Kontakt zu einem Europaabgeordneten der Linkspartei. Eine Mitwirkung derjenigen, die politische Entscheidungen betreffen, ist meiner Meinung nach immer zu begrüßen.

zu 3. Ich selbst konsumiere oft fair gehandelte Waren, mit gutem Gewissen zu Essen macht einfach mehr Spaß. Wenn ich die Möglichkeit dazu bekomme für faire Preise und gerechte Entlohnung von Arbeit einzutreten, werde ich dies immer tun!

zu 4. Unternehmer, die Risiken aufnehmen und Investitionen tätigen dürfen auch mit einem Mehrwert nach Hause gehen, aber die Lohndifferenzen in manchen Unternehmen liegen jenseits von Gut und Böse. Vermögen und Eigentum sollten der Allgemeinheit dienen – so steht das glücklicherweise auch im Grundgesetz. Mit einer Vermögenssteuer, einer Umstrukturierung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, sowie weiteren Massnahmen (siehe Steuerkonzept der Linkspartei), möchte die Linkspartei einen Schritt in die richtige Richtung gehen. Gleichmacherei soll das aber nicht sein!

zu 5. Hier muss ich ehrlicherweise eingestehen, dass ich in dieser Materie
nicht genügend Ahnung habe, um eine kompetente und zufriedenstellende
Antwort zu geben. Bitte kontaktieren sie mich (adipiet.de) und ich leite
ihre Frage gerne an einen Experten weiter.

zu 6. Ich stehe vollkommen hinter unserem Wahlprogramm und eben dieses möchte ich auch an dieser Stelle zitieren, besser kann auch ich es nicht ausdrücken. „Wer wegen Arbeitslosigkeit, zu geringem Einkommen, Ausbildung sowie aus anderen sozialen, gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen arm oder von Armut bedroht ist, soll Anspruch auf eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung haben. Für eine solche Grundsicherung müssen die Regelleistungen in den steuerfinanzierten Sicherungssystemen auf ein Niveau angehoben werden, das sich am Bedarf der Betroffenen orientiert. Bedarfsorientiert heißt mindestens Armut vermeiden. Jede und jeder, auch jede Familie mit Kindern darf nicht weniger im Monat zur Verfügung haben als 60 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens vergleichbarer Familien im Land. Für Alleinstehende sind dies heute mindestens 750 Euro netto im Monat, für eine Familie mit zwei kleinen Kindern mindestens 1.900 Euro netto.“