Frage an Adelheid Rupp von Hans-Ulrich D. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Rupp,
Um noch mal auf die Frage der Aushöhlung der Grund- und Bürgerrechte zurück zu kommen.
Im Gegensatz zu Ihnen lehne ich die heimliche Wohnungsdurchsuchung, Onlinedurchsuchung, Einschränkung des Demonstrationsrechts nicht grundsätzlich ab. Es gibt genügend Strolche die man ohne diese Mittel nur schwer habhaft werden kann. Ich denke da an Kinderpornografie oder an den Internationalen Terrorismus, an organisierte Kriminalität. Die Frage die Ich mir stelle ist: wie verantwortlich geht unser Rechtstaat mit diesen Mitteln um und wie verhindert man staatliche Willkür?
Auf diese Frage möchte ich gerne eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Ulrich Dörfer
Sehr geehrter Herr Dörfer,
natürlich muss immer abgewogen werden zwischen Maßnahmen, die zur Verbrechensbekämpfung notwendig und Erfolg versprechend sind und den Grundrechtseingriffen, die solche Maßnahmen mit sich bringen. Genau dies ist das Problem bei den Gesetzen, die die bayerische Staatsregierung in den letzten Monaten durchgesetzt hat: Die Beschädigung der Grundrechte steht in keinem Verhältnis zu dem bezweckten Erfolg.
Hier nur einige Beispiele:
- mit der Befugnis zur Online-Durchsuchung wird der Zugriff auf private Daten ermöglicht. Dabei ist dieser Eingriff noch nicht einmal technisch abgesichert. Auch bei der Kontrolle dieser Eingriffe sind sehr viele Fragen offen. Ebenfalls ungeklärt ist, ob nicht diejenigen, die das eigentliche Ziel dieser Maßnahmen sein sollen, sich effektiv gegen solche Maßnahmen absichern können. Hier steht also ein äußerst zweifelhafter Ermittlungserfolg einem schwerwiegenden Grundrechtseingriff gegenüber.
- der Ausbau der Möglichkeiten zu sogenannten "präventiven" Eingriffen, z.B. die präventive Telekommunikationsüberwachung, verschieben einen wichtigen Grundsatz unserer Rechtsordnung, die Unschuldsvermutung. Denn "präventiv" heißt in diesem Zusammenhang, auch bei sehr vagem Verdacht zu ermitteln.
- mit dem Screening von KfZ-Kennzeichen können im Prinzip Bewegungsprofile aller Menschen, die in Bayern mit einem KfZ unterwegs sind, erstellt werden. Demgegenüber steht eine äußerst magere Ermittlungsbilanz, wenn man von abgelaufenen TÜV-Plaketten absieht.
- Für die die Einschränkung des Versammlungsrechts gibt es keinen sinnvollen Grund. Zur Bekämpfung rechtsextremer Aufmärsche sind mit dem Bundesrecht ausreichend Mittel vorhanden.
Ein verantwortlicher Umgang mit den Mittel zur Verbrechensbekämpfung wäre zu erreichen, wenn die bisherigen Instrumente und ihre Erfolge bzw. Misserfolge regelmäßig geprüft würden. Nur dann kann festgestellt werden, ob tatsächlich ein so relevanter Erfolg erzielt wurde. In Bayern würde das sicherlich dazu führen, dass diverse Überwachungsmaßnahmen sehr schnell wieder aufgegeben werden müssten.
Mit freundlichen Grüßen
Adelheid Rupp