Frage an Adelheid Rupp von Andreas M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Rupp,
unterstützen Sie eine Grundgesetzänderung in Art. 14(2) von "soll" auf "muss"?
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Artikel 14(2) in der derzeitigen Fassung:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
Art. 14(2) wie von mir gewünscht:
Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch muss zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
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Von seiner Verantwortung gegenüber der Gesellschaft kauft man sich nicht durch Steuern frei - falls diese überhaupt entrichtet werden. Diese Änderung wäre eine ohne praktische Auswirkung, sondern eine von Symbolcharakter, denn das "soll" wird entschieden mit Füßen getreten.
Ich will wie Sie keinen Kommunismus - aber mehr Sozialität stünde jedem gut. Natürlich, dem der amerikanische Verhältnisse fordert, ist das ein Greuel - wenn das obere ein Prozent, das über 50% des Eigentums besitzt, die Wohlfahrt zu 99% erbrächte, könnte sich niemand beschweren - Ersatzweise bin ich für eine erhöhte Besteuerung von Vermögen - und für den Ankauf von SteuerCDs weltweit.
Natürlich, so redet jemand, der von der deutschen Wohlfahrt abhängig ist - und dass der Herr nur die Tüchtigen belohnt, finde ich, ist ein Ammenmärchen, denn Erfolg ist oft nur eine Fügung glücklicher Umstände. Sollte ich den Erfolg haben, den ich mir erträume, können Sie mich auf diese Worte festnageln, wenn mir einfiele, dass ich doch das Recht auf Steuern-Sparen (ist gleich Hinterziehung) hätte.
Nur ein einziges Wort - und dass das noch niemand eingefallen ist, wundert mich. Damit ließe sich doch schön Wahlkampf machen - und würde den Schwächsten eine Stimme einräumen. Es geht nicht darum, Vermögen zu vergesellschaften - sondern darum, dass jeder Vermögende die Worte "Eigentum verpflichtet" endlich wahrnimmt; wie? Das sollte jedem selbst überlassen bleiben - aber man muss etwas tun, was mehr ist als nichts
Viele Grüße
XMey