Frage an Achim Güssgen von Martin K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Güssgen.
Die Steuerproblematik für Wohnmobile (sie erinnern sich an mein persönliches Schreiben) ist noch immer nicht vom Tisch. Ich muss weiterhin damit rechnen für mein Wohmobil auf Basis eines LKW den satten Betrag von 4200,-EUR (VIERTAUSENDZWEIHUNDERT) statt immernoch sehr stolzen 717,-EUR an mein zuständiges Finanzamt zu entrichten. Es wird unter anderem vom Land Hessen im Bundesrat massiv blockiert, dass zur alten Emissions-und geräuschbezogenen Gewichtsbesteuerung bei grossen Fahrzeugen zurückgekehrt wird. Ich denke 717,-EUR für ein Fahrzeug, welches 3000km im Jahr bewegt wird ist sehr ordenlich, oder? Ich betrachte eine solche Besteuerung für ein Gelegenheitsfahrzeug als ein Fahrverbot. Mein Anruf im hessischen Finanzministerium wurde mit den Worten eines Mitarbeiters von Herrn Dr. Dietz erwidert: "Solche Fahrzeuge wir Ihres sind nicht von öffentlichem Interesse und können gar nicht hoch genug besteuert werden, sie sind ja die ganze Zeit billig gefahren!" 717,-EUR!!! Billig??? Wo leben wir eigentlich und wo wollen wir hin? Ich empfehle die Lektüre der Seite http://www.camperline.de die sich für eine langfristige Bezahlbarkeit für Individualreisende einsetzt. Haben Sie neue Erkenntnisse seit meiner Anfrage? Wie geht die FDP nach der Wahl diesen Steuerwahnsinn an?
Mit freundlichen Grüssen
Martin Kerzendorf
Sehr geehrter Herr Kerzendorf,
vielen Dank für Ihre Frage! Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort!
Die Frage der Besteuerung von Wohnmobilen ist ausgesprochen ärgerlich.
Soweit mir bekannt ist hat die Bundesregierung mit Zustimmung des
Bundesrates im September 2004 die Straßenverkehrszulassungsordnung geändert.
Schwere Geländewagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 2,8 t, auch
bekannt als so genannte Sport Utility Vehicles (SUV), werden demzufolge ab
1. Mai 2005 als Personenkraftwagen zugelassen und besteuert. Diese schweren
Fahrzeuge mit hohem Kraftstoffverbrauch eignen sich zwar für die Nutzung im
Gelände, werden aber als Pkw und nicht als Nutzfahrzeuge eingesetzt.
Bisher wurde der Nutzung als Pkw steuerlich nicht ausreichend Rechnung
getragen. Denn die schweren Geländewagen wurden nicht emissionsbezogen und
nach Hubraum besteuert, also wie normale Fahrzeuge, sondern wie
Nutzfahrzeuge nach ihrem zulässigem Gesamtgewicht. Herdurch verminderte sich
die zu zahlende Kraftfahrzeugsteuer beträchtlich.
Die kraftfahrzeugsteuerlichen Folgen die Änderungen der
Straßenverkehrszulassungsordnung für Besitzer von Wohnmobilen schildern Sie
zutreffend. Leider zeigen sich einige Länder (die ja auch für die
Steuerverwaltung zuständig sind) sehr sperrig. Das liegt auch daran, daß
den Ländern auch das Aufkommen aus der Kraftfahrzeugsteuer ausschließlich
zukommt.
Im Bundesrat hat noch die SPD-Landesregierung von NRW einen Antrag im
eingebracht, um die alte Lage für Wohnmobile wieder herbeizuführen. Auch
Hessen, das ja derzeit allein von der CDU regiert wird, will diesen Antrag
nicht unterstützen.
Ich werde die Landtagsfraktion der FDP von diesem Vorgang informieren, damit
diese gegebenenfalls Einfluß nehmen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Achim Güssgen