Fragen und Antworten
Es gilt, die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Beobachtung der AfD als Verdachtsfall abzuwarten, um stichhaltiger und für ein denkbares Verbotsverfahren nach Art. 21 GG vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auch rechtssicher die Aktivitäten der Partei und ihres Personals beurteilen zu können
Sie sehen, es gibt neben den allseits bekannten Entwicklungen wie E-Mobilität, Car-Sharing und einem stetigen Zubau an PV-Anlagen und Speichersystemen zahlreiche weitere Ideen und Projekte, die allesamt kombiniert die Energie- und Mobilitätswende zu einem Erfolg werden lassen.
Im Landkreis gibt es aktuell keine öffentlichen Schutzräume. Das wurde Ihnen seitens des LRAs schon mitgeteilt, daher bin ich über die Anfrage etwas verwundert.
Die Entscheidung über einen Importstopp von russischem Gas sollte sich niemand leicht machen