Über unseren Gast
Marco Bülow (*1971) sitzt für Dortmund seit 2002 im Bundestag. Bis 2018 als Mitglied der SPD, seitdem fraktionslos. Seit 2020 gehört er der Partei DIE PARTEI. Er sitzt im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit.
Quellen und weiterführende Links
Glossar
Abgeordnetendiäten
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine Entschädigung, die die Verdienstausfälle ausgleichen soll, die ihnen durch die Ausübung ihres Mandats entstehen. Die Höhe der Diäten wird durch Gesetz beschlossen. Seit Juli 2019 beträgt die Entschädigung monatlich rund 10.083 Euro.
Steuerfreie Aufwandspauschale
Die steuerfreie Kostenpauschale für die Bundestagsabgeordneten soll die durch die Ausübung des Mandats entstehenden Aufwendungen abdecken. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung eines oder mehrerer Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale bestreitet der:ie Abgeordnete auch die Ausgaben für die Zweitwohnung am Sitz des Parlaments. Die Pauschale wird jährlich zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst und liegt derzeit bei 4.560,59 Euro monatlich (Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates).
Übergangsgeld
Das Übergangsgeld für Abgeordnete soll den beruflichen Wiedereinstieg absichern. Sein Zweck ist es, den Abgeordneten nach dem Ausscheiden aus dem Deutschen Bundestag eine Rückkehr in den vorherigen Beruf oder die Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit zu ermöglichen. Damit trägt das Übergangsgeld dazu bei, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu sichern. Für jedes Jahr der Parlamentszugehörigkeit wird ein Monat Übergangsgeld in Höhe der jeweils aktuellen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, nach einer Wahlperiode also für vier Monate, insgesamt längstens für achtzehn Monate. Ab dem zweiten Monat nach dem Ausscheiden werden alle sonstigen Erwerbseinkünfte - auch solche aus privaten Quellen - auf das Übergangsgeld angerechnet.
Altersentschädigung
Die Altersentschädigung der Abgeordnete schließt die Lücke in der Altersversorgung, die für Abgeordnete dadurch entsteht, dass sie im Parlament tätig sind und dafür auf eine andere, eine Altersversorgung begründende Berufstätigkeit ganz oder teilweise verzichten müssen. Denn für die Abgeordneten werden während der Mandatszeit keine Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Die Zeit der Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag gilt auch nicht als Dienstzeit im Sinne des Versorgungsrechts der Beamten.
Mitarbeit
Konzept und Redaktion: Josephine Andreoli und Léa Briand
Produktion: Pool Artists
Musik: Joscha Grunewald
Grafik: Andreas Dobrzewski