Änderung des Landeswassergesetzes

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen mit Nein.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Axel WirtzAxel WirtzCDU4 - Aachen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Josef WirtzJosef WirtzCDU11 - Düren I Dagegen gestimmt
Portrait von Oliver WittkeOliver WittkeCDU74 - Gelsenkirchen I Dagegen gestimmt
Portrait von Ralf WitzelRalf WitzelFDP68 - Essen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Sven WolfSven WolfSPD35 - Remscheid Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WolfIngo WolfFDP8 - Euskirchen I Nicht beteiligt
Portrait von Hendrik WüstHendrik WüstCDU77 - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Ibrahim YetimIbrahim YetimSPD59 - Wesel IV Dafür gestimmt
Portrait von Serdar YükselSerdar YükselSPD109 - Bochum III - Herne II Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun ZentisGudrun ZentisDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dafür gestimmt

Das Gesetz soll den Gewässerschutz gewährleisten und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung tragen, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen. Gesetzlich geregelt wird nun die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhielten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen, teilte der Landtag mit. Damit solle auch ermöglicht werden, die Kontrolle und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen.

Weiterführende Information
Der Antrag im Wortlaut

© Bild: flickr/Birkenzweig/CC BY-NC-ND 2.0