Änderung des Landeswassergesetzes

Mit den Stimmen von SPD und Grünen hat der Landtag eine Änderung des Landeswassergesetzes beschlossen. Die Oppositionsparteien stimmten geschlossen mit Nein.

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Dafür gestimmt
124
Dagegen gestimmt
100
Enthalten
0
Nicht beteiligt
13
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.

Das Gesetz soll den Gewässerschutz gewährleisten und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung tragen, heißt es in dem Antrag von SPD und Grünen. Gesetzlich geregelt wird nun die Prüfung des Zustands sowie der Funktionsfähigkeit privater Abwasseranlagen. Einzelheiten sollen durch eine Rechtsverordnung festgelegt werden. Die Gemeinden erhielten eine Ermächtigung für satzungsrechtliche Regelungen, teilte der Landtag mit. Damit solle auch ermöglicht werden, die Kontrolle und ggfs. Sanierung öffentlicher Kanalisationen mit der privater Abwasserleitungen zu verzahnen.

Weiterführende Information
Der Antrag im Wortlaut

© Bild: flickr/Birkenzweig/CC BY-NC-ND 2.0