Änderung des Landesjagdgesetzes

Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit sowie mehrerer Piraten-Abgeordneten hat der Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.

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Dafür gestimmt
137
Dagegen gestimmt
86
Enthalten
3
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.
Name Absteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Rüdiger WeißRüdiger WeißSPD117 - Unna III - Hamm II Dafür gestimmt
Portrait von Markus Herbert WeskeMarkus Herbert WeskeSPD40 - Düsseldorf I Dafür gestimmt
Portrait von Axel WirtzAxel WirtzCDU4 - Aachen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Josef WirtzJosef WirtzCDU11 - Düren I Dagegen gestimmt
Portrait von Ralf WitzelRalf WitzelFDP68 - Essen IV Dagegen gestimmt
Portrait von Sven WolfSven WolfSPD35 - Remscheid Dafür gestimmt
Portrait von Ingo WolfIngo WolfFDP8 - Euskirchen I Dagegen gestimmt
Portrait von Hendrik WüstHendrik WüstCDU77 - Borken I Dagegen gestimmt
Portrait von Ibrahim YetimIbrahim YetimSPD59 - Wesel IV Dafür gestimmt
Portrait von Serdar YükselSerdar YükselSPD109 - Bochum III - Herne II Dafür gestimmt
Portrait von Gudrun ZentisGudrun ZentisDIE GRÜNEN Dafür gestimmt
Portrait von Stefan ZimkeitStefan ZimkeitSPD56 - Oberhausen II - Wesel I Dafür gestimmt

Gegen die massive Kritik der Jägerschaft hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Ziel der Neufassung sei es, "unter Einbeziehung der geänderten und vielschichtigen Einflussfaktoren eine Änderung hin zur Nachhaltigkeit einzuleiten und die Jagd an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten", heißt es in dem Antrag.

Unter anderem werden künftig Arten der gleichen ökologischen Gilde wie Luchs und Wolf auch rechtlich gleich gestellt; Arten, "für deren Bejagung es keinen vernünftigen Grund" gebe", würden aus dem Jagdrecht entlassen. Die Jagdausübung wird in einem Umkreis von 300 Metern zu Grünbrücken und Wildunterführungen verboten

2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel verankert. "Vor diesem Hintergrund", so heißt es in dem Antrag, "wurden die Jagdhundeausbildung und -prüfung, die Wildfolge, die Fang- und Baujagd sowie der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen einer Prüfung unterzogen und unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen und aktueller Faktenlage neu bewertet. So zählen zur Beute der Hauskatze neben Kleinna-gern weit überwiegend Arten, die ausschließlich dem Artenschutz unterliegen und weniger jagdbare Arten."