Gegen die massive Kritik der Jägerschaft hat der nordrhein-westfälische Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Ziel der Neufassung sei es, "unter Einbeziehung der geänderten und vielschichtigen Einflussfaktoren eine Änderung hin zur Nachhaltigkeit einzuleiten und die Jagd an ökologischen Prinzipien und dem Tierschutz auszurichten", heißt es in dem Antrag.
Unter anderem werden künftig Arten der gleichen ökologischen Gilde wie Luchs und Wolf auch rechtlich gleich gestellt; Arten, "für deren Bejagung es keinen vernünftigen Grund" gebe", würden aus dem Jagdrecht entlassen. Die Jagdausübung wird in einem Umkreis von 300 Metern zu Grünbrücken und Wildunterführungen verboten
2002 wurde der Tierschutz als Staatsziel verankert. "Vor diesem Hintergrund", so heißt es in dem Antrag, "wurden die Jagdhundeausbildung und -prüfung, die Wildfolge, die Fang- und Baujagd sowie der Abschuss von wildernden Hunden und Katzen einer Prüfung unterzogen und unter Abwägung der unterschiedlichen Interessen und aktueller Faktenlage neu bewertet. So zählen zur Beute der Hauskatze neben Kleinna-gern weit überwiegend Arten, die ausschließlich dem Artenschutz unterliegen und weniger jagdbare Arten."
Änderung des Landesjagdgesetzes
Mit den Stimmen der rot-grünen Koalitionsmehrheit sowie mehrerer Piraten-Abgeordneten hat der Landtag eine Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen.
Dafür gestimmt
137
Dagegen gestimmt
86
Enthalten
3
Nicht beteiligt
11
Abstimmungsverhalten von insgesamt 237 Abgeordneten.