Videokonferenzen in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit

Der zur namentlichen Abstimmung vorgelegte Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht die Förderung von Videokonferenztechnik in der Zivil- und Fachgerichtsbarkeit vor. Aufbauend auf den Erfahrungen, die das Justizwesen in der Coronapandemie gemacht hat, sollen Videoverhandlungen künftig konkret angeordnet werden können. Die Bundesregierung plant überdies die Dokumentationsmöglichkeiten zu modernisieren, indem vorläufige Protokolle per Bild- und Tonaufzeichnung aufgenommen werden dürfen. Außerdem sollen laut Gesetzentwurf sogenannte "vollvirtuelle Videoverhandlungen" getestet werden, bei denen der:die Vorsitzende nicht mehr persönlich im Sitzungssaal anwesend sein muss.

Der Gesetzentwurf wurde mit 358 Stimmen angenommen. 144 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab keine Enthaltungen. 234 Abgeordnete nahmen nicht an der Abstimmung teil.

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Dafür gestimmt
358
Dagegen gestimmt
144
Enthalten
0
Nicht beteiligt
234
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.