Förderung der geschäftsmäßigen Sterbehilfe grundsätzlich verbieten

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf fordern mehr als 100 Abgeordnete rund um Dr. Lars Castellucci (SPD) den Bundestag dazu auf, die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich zu verbieten. Die freie Entscheidung über Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen soll hingegen ermöglicht werden.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, wodurch die im Jahr 2015 beschlossene Strafbarkeit der Sterbehilfe (nach § 217 des Strafgesetzbuches) für ungültig erklärt wurde.

Namentlich abgestimmt wurde eine vom Rechtsausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs mit folgendem Schutzkonzept:

  • Die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe soll grundsätzlich mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auch bestimmte Formen der Werbung für die Sterbehilfe sollen strafrechtlich verfolgt werden.
  • Die Feststellung der Freiverantwortlichkeit der Entscheidung über Sterbehilfe soll nach einer zweimaligen Untersuchung durch eine:n Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie möglich sein. Dabei sind Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens grundsätzlich nicht verpflichtet, die Sterbehilfe zu gewährleisten.

Aufgrund der sensiblen Thematik wurde die Abstimmung als Gewissensfrage behandelt, es bestand keine Fraktionsdisziplin. Der Gesetzentwurf wurde mit 302 Ja-Stimmen und 362 Gegenstimmen abgelehnt. 23 Abgeordnete enthielten sich, und 49 Abgeordnete fehlten bei der Abstimmung.

Für die Beratung und Unterstützung in persönlichen Krisensituationen steht Ihnen die TelefonSeelsorge anonym und rund um die Uhr zur Verfügung.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
302
Dagegen gestimmt
362
Enthalten
23
Nicht beteiligt
49
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.