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Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf fordern mehr als 100 Abgeordnete rund um Dr. Lars Castellucci (SPD) den Bundestag dazu auf, die geschäftsmäßige Sterbehilfe grundsätzlich zu verbieten. Die freie Entscheidung über Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen soll hingegen ermöglicht werden.
Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020, wodurch die im Jahr 2015 beschlossene Strafbarkeit der Sterbehilfe (nach § 217 des Strafgesetzbuches) für ungültig erklärt wurde.
Namentlich abgestimmt wurde eine vom Rechtsausschuss geänderte Fassung des Gesetzentwurfs mit folgendem Schutzkonzept:
Aufgrund der sensiblen Thematik wurde die Abstimmung als Gewissensfrage behandelt, es bestand keine Fraktionsdisziplin. Der Gesetzentwurf wurde mit 302 Ja-Stimmen und 362 Gegenstimmen abgelehnt. 23 Abgeordnete enthielten sich, und 49 Abgeordnete fehlten bei der Abstimmung.
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