Der Gesetzentwurf wurde namentlich abgestimmt. Er beantragt die Änderung des Grundgesetzes. Dies ist nur möglich, wenn zwei Drittel der Mitglieder des Bundestages dafür stimmen (in diesem Fall mindestens 491 Abgeordnete). Zusätzlich müssen zwei Drittel des Bundesrates dem Gesetz zustimmen.
Die vorgeschlagene Änderung besagt, dass die Verkündung von Gesetzen und Rechtsverordnungen in Zukunft ausschließlich elektronisch erfolgt. Zuvor wurden Gesetze und teilweise auch Rechtsverordnungen im Bundesgesetzblatt verkündet. Beim Bundesgesetzblatt handelt es sich um ein Medium, welches bisher nur in Papierform vorliegt. Künftig wird eine elektronische Verkündung ermöglicht und die Verkündung in Papierform abgeschafft. Da es sich um eine Änderung des Grundgesetzes handelt, muss der Bundesrat der Änderung mehrheitlich zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann.