Verbot von Strom- und Gassperren

In einem Antrag der Linken forderte die Fraktion ein Verbot von Strom- und Gassperren. Diese wurden zuvor als mögliche Maßnahmen im Ernstfall angekündigt und sollen die Energieinfrastruktur vor einer Überlastung schützen. Dem Antrag der Linken nach sollen auch dann keine Sperren erfolgen, wenn Verbraucher:innen ihre Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlen können.

Abgestimmt wurde über eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie. Dieser empfahl, den Antrag der Linken abzulehnen. Das bedeutet, dass eine Stimme für die Beschlussempfehlung einer Stimme gegen das Sperrenverbot entspricht. Wer für die Beschlussempfehlung stimmt, stimmt dafür, dass Sperren bei Zahlungsunfähigkeit der Verbraucher:innen möglich bleiben.

Die Beschlussempfehlung wurde mit 601 Stimmen angenommen. Der Antrag ist also abgelehnt: Strom- und Gassperren bleiben möglich. Gegen die Empfehlung und somit für ein Verbot von Sperren stimmten ausschließlich Mitglieder der Fraktion Die Linke, sowie einige fraktionslose Abgeordnete. Außerdem stimmte Lars Lindemann (FDP) gegen die Beschlussempfehlung. Die an der Abstimmung beteiligten Abgeordneten der restlichen Fraktionen stimmten entweder für die Empfehlung des Klima- und Energieausschusses oder enthielten sich.

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Dafür gestimmt
601
Dagegen gestimmt
36
Enthalten
3
Nicht beteiligt
96
Abstimmungsverhalten von insgesamt 736 Abgeordneten.

Für viele Bürger:innen Deutschlands sind die steigenden Strom- und Gaspreise eine große Belastung. Auch der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, warnt, dass bei fortschreitender Preiserhöhung viele Haushalte nicht mehr in der Lage sein werden, ihre Rechnungen zu bezahlen. Aus diesem Grund stellt die Fraktion Die Linke nun einen Antrag, um Bürger:innen, welche ihre Strom- und Gasrechnungen nicht mehr bezahlen können, vor einer Sperre zu schützen.

Berlins Bürgermeisterin und Abgeordnete des Berliner Abgeordnetenhaus Franziska Giffey äußerte sich zuvor in einem Interview offen gegenüber Stromsperren. Sie hält es zwar für unwahrscheinlich, dass es im Winter zu großflächigen Stromausfällen kommen könnte, doch sollte dies der Fall sein, könne sie sich vorstellen, die Stromversorgung in einzelnen Stadtteilen Berlins als Notmaßnahme in der Energiekrise zeitweise abzuschalten.

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie, welcher in dieser Debatte federführend war, hatte zuvor eine Beschlussempfehlung für diese Abstimmung veröffentlicht, in welcher er die Mitglieder des Bundestages aufforderte, den Antrag abzulehnen. Auch Wirtschafts- und Rechtsausschuss hatten eine beratende Funktion inne und beschlossen, die Ablehnung des Antrages zu empfehlen.

In der Abstimmung folgte der Bundestag diesen Empfehlungen und nahm sie mit insgesamt 601 Stimmen an. Die 36 Gegenstimmen stammten vorwiegend aus der Linksfraktion. Drei Abgeordnete enthielten sich, während 96 nicht abstimmten.