(...) Natürlich darf jeder sein bevorzugtes Medium wählen. Der Rundfunk ist jedoch nach wie vor das dominante Massenmedium mit der Konsequenz, dass die Notwendigkeit eines funktionierenden öffentlich-rechtlichen Rundfunks, wie vom Bundesverfassungsgericht bestätigt, fortbesteht. Er gleicht programmliche und pluralistische Defizite im Angebot der privaten Rundfunkveranstalter aus und sorgt mit seinen Sendungen für Meinungsvielfalt. (...)