Handstreich im Bundestag: Wie zwei Abgeordnete das Meldegesetz durchs Parlament drückten (Updates)

In nicht einmal einer Minute haben die Koalitionsfraktionen kürzlich das umstrittene Meldegesetz durch den Bundestag gebracht. Nach Recherchen von abgeordnetenwatch.de war es ein Änderungsantrag der Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP), durch den im letzten Moment eine verbraucherfreundliche Regelung zum Schutz von persönlichen Daten aus dem Gesetzestext gekippt wurde. Hat sich die Adresslobby zu früh gefreut?

von Martin Reyher, 09.07.2012

Es war zu vorgerückter Stunde am vorvergangenen Donnerstag - im EM-Halbfinale spielte gerade Deutschland gegen Italien -, als das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau zur Abstimmung aufgerufen wird:
 

„Dritte Beratung und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben,“ ruft Pau ins Plenum. [0:06 Min]

17 Abgeordnete von CDU, CSU und FDP erheben sich. [0:08 Min]

 

„Danke. Wer stimmt dagegen?“ [0:10 Min]

10 Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken erheben sich. [0:11 Min]

 

„Danke. Wer enthält sich? … Der Gesetzentwurf ist angenommen.“ [0:14 Min]

So läuft es ab, wenn der Bundestag im Schnelldurchlauf beschließt, dass das Einwohnermeldeamt Ihre Daten an einen Adresshändler verkaufen darf, ohne dass Sie in den meisten Fällen dagegen Widerspruch einlegen können.

Weitgehend unbemerkt blieb auch, dass die Lobbyisten aus dem Adresshandelgewerbe und der Werbewirtschaft in den vergangenen Monaten offenbar ganze Arbeit geleistet hatten. Denn im Verlaufe des Gesetzgebungsprozesses wurde an einer zentralen Stelle des Gesetzentwurfs die verbraucherfreundliche Intention ins Gegenteil verkehrt – auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger, zur Freude der Wirtschaft.

Ursprünglich war nämlich vorgesehen, dass Ihre Daten von den Meldebehörden weder für Werbung noch für den Adresshandel weitergegeben werden dürfen, es sei denn, Sie haben dem ausdrücklich zugestimmt:

 

Diese Fassung des Gesetzesentwurfs jedenfalls übersandte die Bundesregierung dem beteiligten Bundesrat in der Drucksache 524/11 vom 2. September 2011.

Doch beschlossen hat der Bundestag am 28. Juni etwas ganz anderes. Beinahe handstreichartig war die Gesetzesvorlage am Vortag noch einmal geändert worden. Im Innenausschuss stand ein Änderungsantrag zur Abstimmung, der nach abgeordnetenwatch.de-Recherchen von den Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP) eingebracht worden war. [Update: Laut einer Mitarbeiterin von Gisela Piltz waren u.a. auch die Abgeordneten Helmut Brandt (CDU) und Manuel Höferlin (FDP) als zuständige Berichterstatter eingebunden, siehe Update von 15:40 Uhr.] Dieser wurde von den anwesenden Mitgliedern von CDU, CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition beschlossen und am Folgetag in rekordverdächtigen 14 Sekunden in dritter Lesung und ohne Aussprache durch den Bundestag gewunken. Von einer ausdrücklichen Zustimmung zur Übermittlung von persönlichen Daten, zum Beispiel an Adresshändler, ist darin plötzlich keine Rede mehr - ganz im Gegenteil: Nun sollen Verbraucher aktiv Widerspruch dagegen einlegen, dass das Einwohnermeldeamt ihre Daten an einen Adresshändler oder ein Unternehmen weiterverkauft.

 

Doch auch das neu eingeführte Widerspruchsrecht hilft nicht viel, denn in dem beschlossenen Gesetz gibt es nun eine kleine, aber weitreichende Einschränkung:

 

Übersetzt bedeutet das: Wenn eine Firma Ihre Daten (Name, Doktorgrad, derzeitige Anschrift) sowieso schon hat, wird sie jederzeit bei Ihrem Einwohnermeldeamt nachfragen dürfen, ob diese noch aktuell sind.

Das gilt zum Beispiel für die Schober Gruppe, und das dürfte auch Sie interessieren. Denn der Adresshändler besitzt nach eigenen Angaben 50 Mio. Privatadressen - also vermutlich auch Ihre. Wer wie Schober schon jetzt die Adresssätze der allermeisten Deutschen in seinem Schatzkästchen hat, der wird durch das beschlossene Meldegesetz auch weiterhin nicht beim Geschäftemachen mit fremden Daten behindert. Eine Anfrage bei den Meldebehörden - und schon ist die Schober-Datenbank auf dem neuesten Stand.

Zu den Geschäftskunden von Schober gehört ausgerechnet die Partei, die nun den verbraucherfreundlichen Passus in der Ursprungsfassung des Meldegesetzes mit kastriert hat: die FDP. Es war im Bundestagswahlkampf 2009, als zahlreiche Wähler eine FDP-Mail in ihren Postfächern vorfanden ("FDP Partei-Information"), dabei dürften die wenigsten Empfänger ihre Mailadresse zuvor an die Liberalen weitergeben haben. Tatsächlich kamen die persönlichen Daten damals von der Schober Gruppe, die wiederum das Material von Teilnehmern an einer "LIFESTYLE-Konsumentenbefragung" abgegriffen hatte.

Wenige Monate zuvor, im April 2009, war die FDP im Zusammenhang mit dem Adresshandel noch als Partei des Daten- und Verbraucherschutzes in Erscheinung getreten. Gisela Piltz, die nun den wirtschaftsfreundlichen Änderungsantrag beim Meldewesen eingebracht hat, warf der damaligen schwarz-roten Bundesregierung vor, "unter dem Druck der Adresshandels-Lobby eingeknickt" zu sein. Im Bundestagswahlprogramm forderte die FDP: "Verstöße gegen den Datenschutz dürfen sich nicht lohnen."

Möglicherweise hat sich die Adresslobby diesmal aber zu früh gefreut. Das Meldegesetz muss noch durch den Bundesrat. Der SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs hat auf abgeordnetenwatch.de bereits angekündigt, "dieses Gesetz in der aktuellen Form im Bundesrat scheitern zu lassen."

Lesen Sie ebenfalls in unserem Blog: Ist eine Abiturfeier schuld an der Last-Minute-Änderung des Meldegesetzes?

Update 1: Nach Darstellung der FAZ ist die Änderung am Meldegesetz so zustande gekommen:

Irgendwann suchte Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, dem Vernehmen nach das Gespräch mit seiner FDP-Kollegin Gisela Piltz: Ob diese nicht auch verhindern wolle, dass durch das neue Bundesgesetz die bisherige Rechtslage auf Grundlage von Landesgesetzen verschärft wird. Frau Piltz, die 2008 erlebt hatte, welchen Sturm die Änderung des Datenschutzgesetzes von Seiten der Werbe- und Marktforschungswirtschaft bewirkt hatte, stimmte zu.

In der Opposition wird nun gerne darauf verwiesen, dass Frau Piltz aus Düsseldorf komme, der Hauptstadt der deutschen Werbewirtschaft. Die beiden Sprecher setzten sich jedenfalls mit den Berichterstattern im Ausschuss, Helmut Brandt (CDU) und Manuel Höferlin (FDP), sowie Fachbeamten des Innenministeriums zusammen. Man stimmte für die Änderung und bat die Beamten um Formulierungshilfe.

Update 2: Pressemitteilung von Gisela Piltz (FDP):

Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat. Schon im jüngst verabschiedeten Bundesmeldegesetz ist mit dem neuen gesetzlichen Widerspruchsrecht eine Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger gegenüber der geltenden Rechtslage in den Landesgesetzen enthalten. Die FDP-Bundestagsfraktion war und ist natürlich offen für weitere Verbesserungen. Wir laden die CDU/CSU-Fraktion herzlich ein, schnellstmöglich zu einer Einwilligungslösung im Melderecht zu kommen. Wenn nun eine Mehrheit mit der CSU im Bundestag für eine solche Lösung besteht, wird die FDP-Bundestagsfraktion diese sehr gerne nutzen.

Update 3: Auf einen interessanten Aspekt macht Gisela Piltz in einer Antwort auf abgeordnetenwatch.de aufmerksam:

Die Ergebnisse der Koalitionsgespräche und die darin vereinbarten Kompromisse für Änderungen wurden in einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen dem Innenausschuss am 15. Juni 2012 übersandt. (...) Die Befassung im Plenum am 28. Juni 2012 wurden nach den Regeln der Geschäftsordnung der Bundesregierung mit Zustimmung aller Fraktionen, auch der Oppositionsfraktionen, am 14. Juni beschlossen, ebenso, dass die Reden zu Protokoll gegeben werden sollten. Insofern kann von einem von den üblichen Beratungsabläufen im Bundestag abweichenden Verfahren wirklich nicht die Rede sein.

Der Ablauf war demnach also wie folgt: Erst der Beschluss, keine Aussprache im Plenum stattfinden zu lassen, einen Tag später dann die Übersendung des Änderungsantrags an den Innenausschuss. Mit anderen Worten: Als die Oppositionsvertreter dem Verzicht auf eine Debatte zustimmten, dürften sie den brisanten Inhalt des Änderungsantrags noch gar nicht gekannt haben.

Update 4: Heise online berichtete bereits am 10.5.2012 vom Widerstand der Inkasso-Lobby:

Die Inkassowirtschaft, Werbetreibende und Auskunfteien wenden sich derweil gegen die vorgesehenen Einschränkungen und die Zweckbindung im gewerblichen Bereich. Kay Uwe Berg, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), plädierte in diesem Sinne für die Streichung der Opt-in-Lösung und den Erhalt der derzeitigen Rechtslage.

Diese ursprünglich geplante Opt-in-Lösung (oder: Einwilligungslösung) hätte der Inkassobranche ein ziemliches Problem bereitet, wie sie selbst schreibt:

Die Auskünfte aus den Melderegistern sind für Inkassounternehmen wichtig, um säumige Zahler zu kontaktieren, die umgezogen und dadurch für den Gläubiger nicht mehr erreichbar sind. Manche Kunden handeln absichtlich so, weil sie nicht zahlen wollen. Viele Verbraucher vergessen aber auch einfach nur, dem Gläubiger ihre neue Adresse mitzuteilen. Gerade für sie ist es wichtig, dass die Meldeämter ihre neue Anschrift dem Gläubiger beziehungsweise dem beauftragten Inkassounternehmen mitteilen dürfen, damit sie ihrer Zahlungsverpflichtung bald nachkommen können und der Verzugsschaden, den sie erstatten müssen, nicht noch größer wird. (...) Das vom Bundestag beschlossene Gesetz soll ermöglichen, dass auch in Zukunft ein Inkassounternehmen zur Verfolgung eines Rechtsanspruchs eine Melderegisterauskunft einholen darf, ohne dass es hierfür der Einwilligung des Betroffenen bedarf.

Update 15:40 Uhr: Folgende Stellungnahme hat uns gerade eine Mitarbeiterin der im Text erwähnten FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz gemailt:

Zu Ihrem Blog-Beitrag „Handstreich im Bundestag“ möchten wir darauf hinweisen, dass alle Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von den beiden innenpolitischen Sprechern der Fraktionen von CDU/CSU (Dr. Uhl) und FDP (Piltz) an den Innenausschuss übersandt werden. Dem gehen regelmäßig Berichterstattergespräche in den Fraktionen voraus, ebenso die Abstimmung in den Fraktionen mit den federführenden und mitberatenden Arbeitsgruppen. Dass auf dem Übersendungsschreiben die Namen der Berichterstatter und aller weiteren Koalitionsabgeordneten nicht namentlich genannt werden, bedeutet nicht, dass diese nicht an den Beratungen beteiligt oder für diese sogar federführend waren. Alle Änderungsanträge müssen von den jeweiligen Fraktionen bzw. den dort zuständigen Gremien (Arbeitsgruppen) beraten und beschlossen werden, bevor der formale Akt der Übersendung durch die Sprecher erfolgt. Insofern ist der Blog-Beitrag irreführend. Die Entscheidungsfindungsprozesse im Deutschen Bundestag lassen derartige „Alleingänge“ nicht zu. Berichterstatter waren für das MeldeG für die CDU-Fraktion Helmut Brandt MdB und für die FDP-Fraktion Manuel Höferlin MdB. Für die FDP-Fraktion kann ich Ihnen gerne mitteilen, dass Herr Höferlin regelmäßig über den Fortgang der Verhandlungen, die bereits seit Ende letzen Jahres stattfanden, berichtet. Auch über die strittigen Punkte, bei denen eine Kompromisslösung in der Koalition gefunden werden musste, etwa zwischen der von der FDP favorisierten Einwilligungslösung und gar keiner Änderung der geltenden Rechtslage. Die FDP-Fraktion konnte sich dann – diesbezüglich hatte Herr Höferlin die Rückendeckung seiner Fraktion – auf eine Verbesserung zur geltenden Rechtslage in Form eines Widerspruchsrechts (derzeit gibt es dies in den Landesgesetzen nicht) in der Koalition einigen, mithin auf eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht.

Update 16:45 Uhr: BILD.de berichtet:

DIE SPUR FÜHRT INS SCHWARZ-GELBE LAGER Wie aus Koalitionskreisen zu erfahren war, ist die umstrittene Verschärfung des Meldegesetzes „auf ausdrücklichen Wunsch der CSU zustande gekommen”. Ausgeführt wurde die Gesetzesänderung nach Informationen des unabhängigen Internetportals abgeordnetenwatch.de von den Koalitions-Abgeordneten Hans-Peter Uhl (CSU) und Gisela Piltz (FDP).

Update 17:40 Uhr:

Der SPD-Innenexperte Gerold Reichenbach schreibt unten in den Kommentaren:

Die Änderung einen Tag vor der Abstimmung in der Ausschusssitzung durch den Antrag von CDU/CSU und FDP (es waren nicht nur die beiden Sprecher, die den Antrag unterzeichneten) waren da den Oppositionsfraktionen nicht bekannt, sonst hätten wir auf Beratung bestanden. In der Ursprungsfassung war gegen die Zustimmungsplicht nicht einzuwenden, dies entsprach ja gerade den Datenschutzforderungen, die die SPD auch an anderer Stelle erhebt. Nachdem die Änderungen im Innenausschuss mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Opposition angenommen wurden, und damit am Donnerstag der mit der Ausschussempfehlung geänderte Gesetzesvorschlag zur Abstimmung stand, blieb meiner Kollegin Fograscher nichts mehr übrig, als ihren Protest zu Protokoll zu geben.

Reichenbach zur Rolle von Verbraucherschutzministerin Aigner und dem Innenministerium:

Besonders perfide ist jedoch, wenn Verbraucherschutzministerin Aigner, sowie die Sprecher des Innenministeriums und der Kanzlerin jetzt so tun, als hätten sie mit der Änderung nichts zu tun. Es ist im Gesetzgebungsverfahren üblich, dass die Ministerien den Vertretern der Regierungsfraktionen – theoretisch könnte das auch die Opposition nutzen – bei Gesetzesentwürfen oder Änderungsanträgen sogenannte Formulierungshilfe leisten. Dabei wird natürlich die Sichtweise des Ministeriums und der mitzubefassenden Ministerien eingebracht. Jetzt so zu tun, als sei das nur eine Sache des Ausschusses oder gar von zwei Abgeordneten von CSU und FDP gewesen, ist schlicht heuchlerisch. Diesen Kotau vor der Wirtschaftslobby wollte – mit Duldung der Regierung – die gesamte Regierungskoalition. Denn die Anträge mussten vorher in CDU/CSU und FDP intern abgestimmt werden, bevor sie in den Ausschuss eingebracht werden konnten. So sehen es die Regularien in allen Fraktionen vor.

Update 18:15 Uhr: SPIEGEL ONLINE schreibt:

Besonders der christsoziale Innenexperte Hans-Peter Uhl sei in Sachen Widerspruchs-Regelung "heftig unterwegs" gewesen, heißt es bei der FDP: "Und der Bundesinnenminister hat sich von ihm dahin bewegen lassen." In der Union kontert man die Vorwürfe und verweist darauf, dass auch die Liberalen die Verschärfung im Innenausschuss mitgetragen hätten. Der zuständige Berichterstatter der FDP, Manuel Höferlin, habe seine Begeisterung für das neue Regelwerk sogar dokumentiert, heißt es. Tatsächlich gab Höferlin in der Bundestagsabstimmung Ende Juni eine Rede zu Protokoll, die sich wie ein flammendes Plädoyer für die Widerspruchs-Regelung liest. Die Lösung stelle sicher, dass die Bürger "nicht dauernd mit lästigen Einwilligungsanfragen behelligt" würden, heißt es in der Rede. "Anstatt mit unbestimmten Rechtsbegriffen den Groll der Bürger und die Verunsicherung der Wirtschaft hervorzurufen, haben wir klare Tatbestände formuliert und bei Verstoß empfindliche Bußgelder vorgesehen." Klar ist: Für die Liberalen, die sich gerne als Hüter der Bürgerrechte inszenieren, ist der Streit um das Meldegesetz mindestens ebenso unschön wie für die CSU. Dass ausgerechnet die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Gisela Piltz die Änderungen im Innenausschuss als Obfrau absegnete, irritiert viele in der Partei. Piltz kümmert sich seit Jahren um den Datenschutz. "Das hätte ihr nicht passieren dürfen", heißt es in FDP-Kreisen. "Ich hätte mir einen klareren Kurs von der FDP gewünscht", kritisiert der Chef der jungen Liberalen, Lasse Becker."

Update 22:15 Uhr: tagesschau.de schreibt:

Die FDP zeigte mit dem Finger auf die CSU - und gab ihr damit die Schuld für den im Entwurf aufgeweichten Datenschutz. "Erfreut nehmen wir den Sinneswandel der CSU zur Kenntnis, die offensichtlich doch datenschutzfreundlicher ist, als sich dies bislang gezeigt hat", ließ die FDP-Obfrau im Innenausschuss, Gisela Piltz, nach den ganzen Aufregungen verkünden.


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