Name Absteigend sortieren | Fraktion | Wahlkreis | Stimmverhalten | |
---|---|---|---|---|
Rainer Albrecht | SPD | 5 - Hansestadt-Rostock II | Dafür gestimmt | |
Holger Arppe | fraktionslos | 6 - Hansestadt-Rostock III | Nicht beteiligt | |
Elisabeth Aßmann | SPD | 18 - Ludwigslust-Parchim II | Dafür gestimmt | |
Till Backhaus | SPD | 17 - Ludwigslust-Parchim I | Dafür gestimmt | |
Christiane Berg | CDU | 28 - Nordwestmecklenburg II | Dafür gestimmt | |
Jacqueline Bernhardt | DIE LINKE | 19 - Ludwigslust-Parchim III | Dafür gestimmt | |
Ralf Borschke | Bürger für Mecklenburg-Vorpommern | 25 - Vorpommern-Rügen III-Stralsund I | Dagegen gestimmt | |
Christian Brade | SPD | 31 - Ludwigslust-Parchim IV | Dafür gestimmt | |
Sylvia Bretschneider | SPD | 3 - Neubrandenburg II | Nicht beteiligt | |
Mathias Brodkorb | SPD | 6 - Hansestadt-Rostock III | Dafür gestimmt | |
Andreas Butzki | SPD | 21 - Mecklenburgische Seenplatte IV | Dafür gestimmt | |
Lorenz Caffier | CDU | 22 - Mecklenburgische Seenplatte V | Nicht beteiligt | |
Philipp da Cunha | SPD | 16 - Landkreis Rostock IV | Dafür gestimmt | |
Manfred Dachner | SPD | 2 - Neubrandenburg I | Dafür gestimmt | |
Patrick Dahlemann | SPD | 35 - Vorpommern-Greifswald IV | Nicht beteiligt | |
Thomas De Jesus Fernandes | AfD | 32 - Ludwigslust-Parchim V | Nicht beteiligt | |
Stefanie Drese | SPD | 11 - Landkreis Rostock I | Dafür gestimmt | |
Sebastian Ehlers | CDU | 8 - Schwerin I | Dafür gestimmt | |
Dietmar Eifler | CDU | 25 - Vorpommern-Rügen III-Stralsund I | Dafür gestimmt | |
Henning Foerster | DIE LINKE | 8 - Schwerin I | Dafür gestimmt | |
Horst Förster | AfD | Dagegen gestimmt | ||
Dirk Friedriszik | SPD | 19 - Ludwigslust-Parchim III | Dafür gestimmt | |
Maika Friemann-Jennert | CDU | 19 - Ludwigslust-Parchim III | Dafür gestimmt | |
Harry Glawe | CDU | 24 - Vorpommern-Rügen II - Stralsund III | Dafür gestimmt | |
Christoph Grimm | AfD | 27 - Nordwestmecklenburg I | Dagegen gestimmt |
Der geänderte Antrag der Linksfraktion (Originalantrag und angenommener Änderungsantrag der SPD) forderte, dass die Kinderrechte ins Grundgesetz (GG) aufgenommen werden sollen, damit eine eindeutige Rechtsstellung besteht. Außerdem soll die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern eine Bundesratsinitiative dazu vorbereiten und 2018 dem Landtag vorlegen.
Die Linke begründete ihren Antrag damit, dass mit der Verankerung der Kinderrechte im GG eine bundesweite Einheitlichkeit geschaffen werden solle. Außerdem sei man mit Unterschreibung der UN-Kinderrechtskonvention im Jahre 1992 dazu verpflichtet, sich insbesondere für den Schutz der Kinder- und explizit deren Beteiligungsrechte einzusetzen.
Für den geänderten Antrag stimmten die Linken, die SPD und die CDU. Gegen den Antrag stimmten die AfD und die BMV. Damit wurde dieser mit 42 Jastimmen, 14 Neinstimmen, keiner Enthaltung und 15 nicht abgegebenen Stimmen angenommen.
Christian Brade (SPD) argumentierte für seine Fraktion, dass die SPD auch für den Antrag stimmen werde, da sie sich auch in der Pflicht sehe, die Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention umzusetzen. Jedoch brachten sie und die CDU einen Änderungsantrag ein, in dem die Forderung aus dem Originalantrag der Linken, die Bundesratsinitiative zu dem Thema von Brandenburg, Bremen, Thüringen und Berlin zu unterstützen, ausgetauscht wird. Stattdessen soll die Landesregierung eine eigene Bundesratsinitiative mit Konzept erarbeiten und 2018 vorlegen. Grund dafür ist, dass momentan, auch aufgrund der Regierungsfindung, keine Mehrheitsverhältnisse für die Initiative im Bundesrat bestehen.
Von der CDU-Fraktion sprach sich Christian Ehlers für den Antrag aus. Kinderrechte sollen dann greifen, wenn die Eltern versagen. Seiner Meinung nach bringe es nichts, Eltern vernachlässigter Kinder monetär stärker zu unterstützen, wenn das Problem eigentlich bei der elterlichen Fürsorge liege. An dieser Stelle solle der Staat besser eingreifen können, was durch eine Festschreibung der Kinderrechte im GG möglich wäre. Unter anderem würden die Kinder dann durch die Stärkung ihrer Beteiligung in den Kitas gefördert.
Horst Förster (AfD) begründete die Ablehnung seiner Fraktion damit, dass man Kinder vor dem Gesetz nicht wie kleine Erwachsene behandeln solle. Er merkte an, dass man in Deutschland weniger mit den Rechten von Kindern als mit der Durchsetzung ihrer Pflichten Probleme habe. Das mache sich unter anderem bei Schülern bemerkbar, die die Schule schwänzen würden und der Schulpflicht so nicht nachkämen. Zudem sei es für sie nicht realitätsnah, den Kindern schon in der Kita die eigenständige Beteiligung nahezubringen.
Dass Kinder schon jetzt die gleichen Rechte wie Erwachsene in Deutschland laut Grundgesetz haben, sprach Matthias Manthei von den BMV an. Durch eine entsprechende Verfassungsänderung würde das Grundgesetz nur verwässert.