Wenn der Wald durch größere Gruppen beansprucht wird, entsteht Aufwand, etwa durch die Sperrung von Wegen, die Beschilderung, verkehrslenkende Maßnahmen und die Wiederherstellung von Wegen für den Forstbetrieb. Daher wird eine Bearbeitungspauschale für Dienstleistungen von Hessen-Forst erhoben.
Generell sollte die Erholung im Staatswald allen Bürgerinnen und Bürgern offenstehen und kostenfrei sein. Das ist auch so. Ich setze mich dafür ein, dass dies weiterhin so bleibt.
Der Wald muss seiner Erholungsfunktion meiner Meinung nach nachkommen können, das Land Hessen muss dabei als gutes Vorbild vorangehen und sollte künftig auf die Erhebung von Nutzungspauschalen verzichten.
Ich finde es absurd, eine Nutzungspauschale für Wandertage im hessischen Staatswald zu erheben.
Sowohl im Hessischen Waldgesetz als auch im Bundeswaldgesetz ist jeweils in §1 die Erholungsfunktion des Waldes dokumentiert.